Inklusion darf kein "Luxusgut" sein

Rollstuhlfahrer im Tanzkurs
epd-bild/Lorenz-Stiftung
Initiativen wie das Tanzprojekt "Babylon" verbinden Menschen mit und ohne Behinderung.
Lebenshilfe zum Tag der Pflege
Inklusion darf kein "Luxusgut" sein
Sozialstaats-Reformen dürfen nicht auf dem Rücken der Schwächsten gemacht werden, so die Lebenshilfe-Vorsitzende Christine Trautner. Statt Kürzungen bei Leistungen in der sogenannten Eingliederungshilfe fordert die ehemalige Sozialministerin einen Abbau der überbordenden Bürokratie.

Nötige Reformen im Sozialbereich dürfen nach Ansicht der früheren bayerischen Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) nicht zulasten von Menschen mit Behinderungen gehen. Mit Blick auf ein Arbeitspapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, das Einschnitte in der Eingliederungshilfe andeutet, zeigt sich die Landesvorsitzende der Lebenshilfe besorgt.

Für die Lebenshilfe sei die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kein Luxus, "sondern ein grundlegendes Menschenrecht", das nicht angetastet werden darf. Trautner sagt, dass Menschen mit Beeinträchtigungen "dieselben Rechte beanspruchen können müssen" wie jeder Bürger. Zwar verschließe sich die Lebenshilfe notwendigen Reformen nicht, doch müssten diese an den richtigen Stellen ansetzen.

Statt Leistungen für die Betroffenen zu kürzen, sieht sie erhebliches Sparpotenzial im Abbau bürokratischer Strukturen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum für dauerhafte Behinderungen jedes Jahr aufs Neue umfangreiche Anträge und Formulare eingereicht werden müssen, sagt Trautner.

Statt Kürzungen bei Leistungen in der sogenannten Eingliederungshilfe fordert die ehemalige Sozialministerin und Lebenshilfe-Landesvorsitzende, Carolina Trautner, einen Abbau der überbordenden Bürokratie.

Ein Beispiel für den gestiegenen Kostendruck sieht Trautner im Bereich der Schulbegleitung. Zunehmend würden hier "Pooling-Modelle" diskutiert und erprobt, bei denen Schulbegleiter nicht mehr ausschließlich für ein Kind, sondern für mehrere Kinder gleichzeitig zuständig sind. Trautner zeigt sich hierbei bedingt offen: "Wo es sinnvoll ist und zu keinen Einschränkungen führt, können wir als Lebenshilfe mitgehen." Es müsse jedoch "nach wie vor die Möglichkeit bestehen, dass eine Einzelbegleitung möglich ist", wenn sie benötigt wird.

Menschen auf gar keinen Fall ausgrenzen

Besonders kritisch bewertet sie mögliche Einschränkungen beim Wunsch- und Wahlrecht. Dies ermöglicht Menschen mit Behinderung, selbst über ihren Wohnort und Arbeitsplatz zu entscheiden. Für die Lebenshilfe-Vorsitzende ist das ein Kernbestandteil der UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich Deutschland bereits im Jahr 2009 verpflichtet hat: "Es ist meine Überzeugung, dass man Menschen, die sowieso nicht immer auf der Sonnenseite des Lebens stehen, auf gar keinen Fall ausgrenzen oder ihnen Dinge wegnehmen darf."

Die ehemalige Sozialministerin sieht keinen inhaltlichen Spagat zwischen der Politik der CSU und ihrer Aufgabe als Landesvorsitzende der Lebenshilfe. "Mein politisches Handeln ist geprägt von einem christlich-sozialen Menschenbild", sagt sie. Das gelte auch für ihre ganze Partei: "Deswegen bin ich sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine Lösung für die großen Herausforderungen finden, und ich glaube, ich habe meine Partei fest an meiner Seite."