Der Mensch geht, seine Daten im Netz bleiben

Frau mit Smartphone sitzt vor Kerzen
© Getty Images/iStockphoto/Pheelings Media
Die App "Beistand im Todesfall" gibt Auskunft darüber, wie bei den digitalen Anbietern eines Verstorbenen von den Angehörigen die Accounts gelöscht werden können.
Wer hilft mit digitalem Nachlass?
Der Mensch geht, seine Daten im Netz bleiben
Wer stirbt, hinterlässt ein Erbe - auch online, vom Facebook-Profil bis zum Streaming-Abo. Viele Angehörige wissen nicht, dass auch dieser digitale Nachlass zu regeln ist.

Benjamin Waacks Onkel war musikalisch, spielte in einer Band und veröffentlichte Videos auf dem eigenen Youtube-Kanal. Nach dem Tod des Onkels 2016 spielte sein Neffe aus Malente im Kreis Ostholstein mit dem Gedanken, den Youtube-Kanal zu löschen. Doch wie geht das eigentlich, wenn weder Benutzername noch Passwort bekannt sind? Waack recherchierte. Nicht nur zu Youtube, auch zu Anbietern wie Twitter oder LinkedIn. Seine Erkenntnis: "Anmelden ist einfach, aber das Abmelden einer anderen Person ohne Zugangsdaten ist mit viel Aufwand verbunden."

Um anderen Trauernden diesen Aufwand zu ersparen, programmierte er die App "Beistand im Todesfall". Inzwischen haben rund 20.000 Menschen sie auf ihr Smartphone geladen. Waack weiß, dass zum digitalen Nachlass von Menschen neben persönlichen E-Mail-Konten auch Social-Media-Accounts oder kostenpflichtige Abonnements zählen können. Das Facebook-Profil, der Instagram-Account, WhatsApp-Chats, Netflix- und Spotify-Abo, die Vielfalt ist groß, viele Menschen verfügen sogar über ein Online-Aktiendepot.

Hat ein Mensch weder Zugangsdaten, noch seinen letzten Willen bezüglich seiner Accounts notiert, fragen sich Angehörige nach dessen Tod, wie sich die Accounts dennoch kündigen lassen. Und ob der Angehörige es überhaupt gewollt hätte, dass seine Social-Media-Profile aus dem Netz verschwinden. Ein Facebook-Profil lässt sich alternativ in einen Gedenkzustand versetzen, wie Waack auch erfuhr.

Seine App gibt Auskunft darüber, wie bei den bekanntesten Anbietern vorzugehen ist. Sie nennt Kontaktadressen und listet auf, ob eine Sterbeurkunde als Nachweis genügt oder welche Dokumente zusätzlich einzureichen sind, um eine Löschung zu beauftragen.

Eine Person mit digitalem Erbe betrauen

Noch leichter haben es Angehörige, denen Zugangsdaten vorliegen. Verbraucherzentralen raten Internet-Nutzenden, zu Lebzeiten eine Liste mit ihren Accounts sowie den dazugehörigen Benutzernamen und Passwörtern anzulegen, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund ums digitale Erbe zu beauftragen und dieser eine Vollmacht auszustellen. Die Vollmacht muss mit Datum versehen und unterschrieben sein sowie "über den Tod hinaus" gelten. Muster-Listen und -Vollmachten halten die Zentralen im Netz bereit.

Angehörige, die sich nicht selbst ums digitale Erbe kümmern möchten, können einen Dienstleister beauftragen. Immer mehr Bestattungsunternehmen bieten solche Services an - oft unter Nutzung des digitalen Nachlassdienstes "Columba", 2012 gegründet von Oliver und Christopher Eiler sowie Peter Duerr. Zur Gründung motiviert hätten sie Trauerfälle im Familien- und Freundeskreis, sagt Eiler. "Columba" bzw. die dahinterstehende Firma Rapid Data ist in Berlin, Lübeck und Selmsdorf (Landkreis Nordwestmecklenburg) ansässig. Deren IT-Systeme würden den bürokratischen Aufwand "auf ein Minimum reduzieren", so Eiler.

Vorträge und Seminare zum digitalen Nachlass bietet Theologin Birgit Aurelia Janetzky aus Heuweiler in Baden-Württemberg an. Viele Menschen wüssten überhaupt nicht, dass es im Digitalen etwas zu regeln gibt, sagt sie. "In meinen Vorträgen erlebe ich regelmäßig das Aha-Erlebnis bei den Zuhörenden", denen erstmals klar werde, dass sie sich um den digitalen Nachlass ihrer verstorbenen Angehörigen kümmern müssen. Und dass sie selbst Vorsorge treffen müssen, damit die eigenen Nachkommen sich später nicht mit fehlenden Zugangsdaten und Co. herumschlagen müssen.

Benjamin Waack weiß, dass er sich zur Löschung des Youtube-Kanals seines Onkels an Google hätte wenden müssen, Betreiber von Youtube. Über ein Online-Formular hätte er einen Scan der Sterbeurkunde des Onkels sowie einen Scan seines eigenen Personalausweises hochladen müssen. Warum er es nicht getan hat? "Es wurde familiär entschieden, dieses Andenken zu bewahren und auch die Bandkollegen waren damit einverstanden."