Nordrhein-Westfalen verabschiedet neues Landesmediengesetz

Nordrhein-Westfalen verabschiedet neues Landesmediengesetz
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstagabend eine Novelle des Landesmediengesetzes verabschiedet.

In dritter Lesung stimmten die Fraktionen von SPD, Grünen und Piraten für die Gesetzesänderung, während die Fraktionen von CDU und FDP dagegen votierten. Ein Element der Novelle ist eine neue "Stiftung für Vielfalt und Partizipation" zur Förderung des lokalen Journalismus. Das neue Landesmediengesetz tritt voraussichtlich Mitte Juli in Kraft.

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Die "Stiftung für Vielfalt und Partizipation" soll nach Kritik wegen mangelnder Staatsferne als eigenständige Gesellschaft privaten Rechts von der Landesanstalt für Medien (LfM) gegründet werden und für Dritte offenstehen. Sie soll unter anderem die Aus- und Fortbildung von Journalisten finanzieren, Recherchestipendien vergeben und eine "digitale Kompetenzplattform" aufbauen. Die aus Rundfunkgebühren finanzierte LfM stellt dafür jährlich 1,6 Millionen Euro bereit. Mit der Stiftung will die Landesregierung auf die schwindende Vielfalt auf den regionalen Medienmärkten reagieren.

Die Gesetzesänderung schafft außerdem die Grundlage für eine landesweite private Hörfunkkette, die bereits ab 2015 senden soll. Die zur Verfügung stehenden UKW-Frequenzen sollen in Zukunft ausschließlich an private Anbieter vergeben werden. Das trage zur inhaltlichen Medienvielfalt bei, sagte Medienministerin Angelica Schwall-Düren (SPD). Kritik der öffentlich-rechtlichen Sender wies sie zurück. Die aktuell bestehende Grundversorgung mit Programmen von WDR und Deutschlandradio werde gesichert.

Auch die Bürgermedien sollen durch das neue Gesetz gestärkt werden. Neben der bisherigen Verbreitung im Lokalfunk sollen Bürgermedien zukünftig stärker das Internet nutzen und Beiträge sendezeitunabhängig anbieten können.

Die LfM bekommt neben der Stiftung weitere neue Aufgaben. Sie übernimmt künftig von der Bezirksregierung Düsseldorf auch die Aufsicht über Internetangebote. Außerdem ist sie verantwortlich für die nun gesetzlich verankerten Medienversammlungen, in denen Nutzer und Macher miteinander ins Gespräch kommen sollen. Das wichtigste LfM-Gremium, die Medienkommission, tagt in Zukunft grundsätzlich öffentlich. Die Anzahl der Staatsvertreter in dem Gremium wird auf maximal ein Drittel begrenzt, zudem können sich gesellschaftliche Gruppe und Einzelpersonen um eine Mitgliedschaft in der Kommission bewerben.