Union und SPD einigen sich auf Sonderregelungen bei Mindestlohn

Union und SPD einigen sich auf Sonderregelungen bei Mindestlohn
Nach zähen Verhandlungen haben sich Union und SPD am Dienstag auf Sonderregelungen beim Mindestlohn geeinigt. Man wolle alles tun, dass der Mindestlohn Arbeitsplätze stärke und nicht vernichte, sagte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, in Berlin.

Das Mindestlohn-Paket soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Im Kern sieht das Gesetz vor, dass der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Branchen ab dem 1. Januar 2015 gilt. Bestimmten Branchen mit Tarifvertrag wird eine Übergangsfrist bis 2017 gewährt. Sonderregelungen gibt es für Zeitungszusteller und für Erntehelfer.

###mehr-artikel###

Ausgenommen sind nur Arbeitnehmer unter 18 Jahren. Auch Langzeitarbeitslose haben in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung kein Anrecht auf den Mindestlohn. Für diejenigen, die ein Praktikum zur Berufsorientierung machen, soll die Lohnuntergrenze erst nach drei Monaten gelten. Dies gilt auch für diejenigen, die bereits ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen haben.

Am Donnerstag soll der Bundestag den flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro beschließen. Ab 2016 bereits soll eine Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften über die Höhe des Mindestlohns entscheiden. Das ist ein Jahr früher als geplant. Zudem soll die Kommission die Wirkung der Lohnuntergrenze auf den Arbeitsmarkt evaluieren.