Streit über Organentnahme: Menschenrechtsgericht verurteilt Lettland

Streit über Organentnahme: Menschenrechtsgericht verurteilt Lettland
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Lettland wegen zu schwacher Rechtsvorschriften über Organentnahme und -spende verurteilt.

Die Straßburger Richter gaben am Dienstag einer Frau aus Riga recht, die 2002 ihren damals 23-jährigen Sohn durch einen Autounfall verloren hatte. Monate nach dem Unglück hatte sie durch Zufall erfahren, dass die Ärzte dem Verstorbenen die Nieren und die Milz zwecks einer Organtransplantation entnommen hatten.

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Die damals gültigen lettischen Gesetze räumten den nahen Angehörigen zwar ein Recht auf Mitsprache bei einer etwaigen Organentnahme ein. Sie machten den Ärzten jedoch keinerlei Auflagen, aktiv einen Kontakt zur Familie herzustellen, falls diese sich zum fraglichen Zeitpunkt nicht im Krankenhaus befand. Wenn die Angehörigen nicht von sich aus Widerspruch anmeldeten, könne man von einem stillschweigenden Einverständnis ausgehen, argumentierte die lettische Regierung bei ihrer Verteidigung vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

Diesem Argument wollten die Straßburger Richter nicht folgen. Die Familie müsse die Möglichkeit bekommen, ein ihr zustehendes Recht auch tatsächlich auszuüben, unterstrichen sie. Das fragliche lettische Gesetz sei unpräzise und eröffne einen großen Spielraum für willkürliche Entscheidungen, rügten die Richter. Der lettische Staat muss der Klägerin 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Keine Angaben machte der Gerichtshof dazu, inwiefern sich Rechtslage und -praxis in Lettland inzwischen geändert haben.