Länder: Bund muss Änderungen an EEG-Reform Ernst nehmen

Länder: Bund muss Änderungen an EEG-Reform Ernst nehmen
Die Länder haben an den Bund appelliert, ihre Änderungsvorschläge an der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu berücksichtigen.

"Es würde das Bund-Länder-Verhältnis sehr stark eintrüben und den Grundregeln der Demokratie schaden, wenn die Bundesregierung sich über die Länder-Position hinwegsetzte", sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Eveline Lemke (Grüne), der "Welt" (Freitagsausgabe).

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Lemke zufolge fordern die Länder vor allem, dass "Investitionen der Unternehmen und der Bürger zur Energieeffizienz und zur Einsparung nicht bestraft, sondern belohnt werden". Darunter fällt auch die Eigenstromerzeugung durch erneuerbare Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung. 

Nach dem Willen der Bundesregierung soll künftig für neu installierte Anlagen zur Eigenstromerzeugung eine Abgabe gezahlt werden. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Strommenge. Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen sollen von der Umlage befreit bleiben. Die EEG-Reform sieht auch vor, dass stromintensiven Unternehmen großzügige Rabatte bei der Ökostrom-Umlage gewährt werden.

Im April hatten sich Bund und Länder auf einen Kompromiss bei der EEG-Novelle geeinigt. Dennoch brachten die Länder im Bundesrat mehr als 100 Änderungsvorschläge ein. Am kommenden Montag will der Wirtschaftsausschuss im Bundestag mit Experten über die Eigenstrom-Regelung und die Industrierabatte beraten. Ende Juni soll der Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschieden. Auch der Bundesrat muss zustimmen. Am 1. August soll das Gesetz in Kraft treten.