Kirchen rufen zur Teilnahme an Betriebsratswahlen auf

Kirchen rufen zur Teilnahme an Betriebsratswahlen auf
Beide großen Kirchen rufen zusammen mit der Katholischen Arbeitnehmerbewegung zur Teilnahme an den bundesweiten Betriebsratswahlen im März auf. "Teilhabe und Mitbestimmung aus christlicher Verantwortung sind notwendige Voraussetzungen besonders in der Arbeitswelt", erklärte die Katholische Arbeitnehmerbewegung am Wochenende in Köln.

Soziale Gerechtigkeit lasse sich nur durch Beteiligung erreichen. "Deshalb sind Betriebsräte wichtig."Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, forderte gemeinsam mit dem Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, eine neue Debatte, wie Arbeit humaner gestaltet werden könne.

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Damit dies möglich werde, engagierten sich die Kirchen gemeinsam mit den gewählten Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben für eine solidarische und gerechte Arbeitswelt. "Um das Ziel einer Humanisierung der Arbeit auf den Weg zu bringen, braucht es starke Interessenvertretungen in den Betrieben", erklärten sie.

Die Arbeitswelt heute habe zwei Gesichter, erklärten Schneider und Zollitsch. Auf der einen Seite gebe es die gestiegene Beschäftigungsrate, auf der anderen Seite nehme der Druck auf die Beschäftigten zu. "Leistungsverdichtung und Mehrarbeit sind die ständigen Begleiter der heutigen Erwerbsarbeit." Die Folgen von permanenter Überforderung und Leistungsdruck äußerten sich in der Zunahme psychischer Erkrankungen. Diese Entwicklung habe in den vergangenen Jahren zum Teil "alarmierende Ausmaße" erreicht.

Wahlen bis Ende März

Vom 1. bis 31. März finden bundesweit Betriebsratswahlen statt. Die Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten gilt in Betrieben und Verwaltungen mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern. Einzelheiten regelt das zuletzt 2001 novellierte Betriebsverfassungsgesetz.

Seit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sind auch Leiharbeiter, die mindestens drei Monate im Betrieb sind, wahlberechtigt, wie die der gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung mitteilt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zählen seit März 2013 Leiharbeiter auch bei der Feststellung der Betriebsratsgröße. Diese Entscheidung wird sich spätestens nach den Betriebsratswahlen 2014 auswirken, so die Stiftung weiter.