Urteil in Frankreich: Koma-Patient muss weiter künstlich ernährt werden

Urteil in Frankreich: Koma-Patient muss weiter künstlich ernährt werden
Ein seit fünf Jahren im Koma liegender Franzose muss weiter künstlich ernährt und damit am Leben gehalten werden. Ein Gericht in Châlons-en-Champagne im Nordosten Frankreichs entschied am Donnerstag nach Medienberichten, dass im Fall von Vincent Lambert das geltende Gesetz über passive Sterbehilfe nicht anwendbar sei.

Das Schicksal des 37-Jährigen hatte die Debatte über Sterbehilfe in Frankreich neu angefacht, da er im Zentrum eines tragischen Familienkonflikts steht: Seine Frau Rachel möchte, dass ihr Mann sterben darf. Er habe vor seinem Unfall selbst den Wunsch geäußert, in einer solchen Situation nicht künstlich am Leben gehalten zu werden. Seine Eltern wollen dies jedoch verhindern. Sie argumentieren, dass Vincent nicht sterbenskrank, sondern behindert sei. 

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Entscheidend für die Richter war unter anderem die Frage, ob die künstliche Ernährung als medizinische Behandlung gelte oder nicht. Das sogenannte Leonetti-Gesetz von 2005 erlaubt passive Sterbehilfe. "Die Behandlung muss nicht mit allen Mitteln fortgesetzt werden. Wenn sie unnütz oder unangemessen erscheint, darf sie beendet werden", heißt es im Gesetz.

Sterbehilfe in Frankreich soll möglich werden

Präsident François Hollande hatte auf seiner Pressekonferenz in dieser Woche eine Gesetzesinitiative zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe angekündigt. Wenn ein unheilbarer kranker Patient aufgrund seiner unerträglichen Lebensbedingungen medizinische Hilfe zum Sterben verlange, solle diese gewährt werden, sagte Hollande. Dies müsse aber streng kontrolliert werden. "Die Würde des Menschen muss im Mittelpunkt stehen", sagte der Staatschef. In Frankreich hatten in den vergangenen Jahren mehrfach spektakuläre Fälle eine öffentliche Debatte über Sterbehilfe ausgelöst.

Aktive Sterbehilfe ist in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden unter Auflagen zulässig. In Deutschland ist Tötung auf Verlangen verboten. Derzeit wird über ein Verbot geschäftsmäßiger Beihilfe zur Selbsttötung debattiert.