Luftangriff von Kundus: Gericht weist Klage von Hinterbliebenen ab

Foto: dpa/Oliver Berg
Luftangriff von Kundus: Gericht weist Klage von Hinterbliebenen ab
Ein Bundeswehr-Kommandant ordnete 2009 einen Bombenangriff auf einen Tanklaster in Afghanistan an. Etwa 100 Menschen starben. Das Bonner Landgericht wies am Mittwoch eine Zivilklage eines Hinterbliebenen ab.

Das Gericht urteilte am Mittwoch in einem Zivilprozess, dass dem damaligen Kommandeur Oberst Georg Klein kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen nachzuweisen sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der Bundesrepublik ergeben können.

###mehr-artikel###

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Geklagt hatten ein Vater, dessen zwei Kinder mutmaßlich bei der Bombardierung getötet wurden, sowie eine Mutter von sechs Kindern, die den Angaben zufolge ihren Mann verlor. Beide Kläger verlangten Entschädigungszahlungen in Höhe von 40.000 Euro beziehungsweise 50.000 Euro.

Die Richter betonten, Oberst Klein habe die beiden entführten und in einem Flussbett feststeckenden Tanklaster zu Recht als "militärische Objekte" identifiziert. Denn die Fahrzeuge seien aufgrund des enthaltenen Treibstoffs für die Logistik der Taliban nützlich und für einen möglichen Anschlag geeignet gewesen.

Menschenrechtler: Urteil ist Niederlage für das Völkerrecht

Der deutsche Offizier habe auch die mögliche Anwesenheit von Zivilisten vor seiner Entscheidung mit den ihm zur Verfügung stehenden Informationsquellen ausreichend geprüft. Bei insgesamt sieben Nachfragen habe Klein die Mitteilung erhalten, dass keine Zivilisten vor Ort seien. Daher könne ihm bei seiner Lagebeurteilung kein fahrlässiges fehlerhaftes Handeln vorgeworfen werden.

Im Prozess werteten die Richter auch die Infrarot-Aufnahmen aus, die dem Oberst zur Verfügung standen. Diese hätten nicht klar gezeigt, dass sich eine größere Anzahl von Zivilisten bei den entführten Tanklastern aufhielt, um Treibstoff abzuzapfen. Zudem sei nicht zu erkennen gewesen, wie viele der nur als Punkte sichtbaren Personen bewaffnet gewesen seien. Auch der Funkverkehr zwischen den US-Kampfjetpiloten und dem deutschen Fliegerleitoffizier musste den damaligen Oberst nach Ansicht des Gerichts nicht zu einer anderen Bewertung veranlassen.

Das Kölner Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisierte  das Urteil der Bonner Richter scharf. Das Gericht habe es noch nicht einmal für nötig gehalten, Oberst Klein persönlich zu vernehmen. Der Kommandeur habe vor dem Angriff verschiedene Warnungen ignoriert und sei auch nicht auf den Vorschlag des US-Piloten eingegangen, zuvor einen Tiefüberflug über die beiden Tanklaster vorzunehmen, hieß es. Insofern sei das Urteil eine schwere Niederlage für das Völkerrecht.

Der Angriff forderte die meisten Todesopfer in der Geschichte der Bundeswehr. Die Generalbundesanwaltschaft stellte die strafrechtlichen Ermittlungen in dem Fall im April 2012 ein.