Zeitung: NPD-Verbotsantrag fertiggestellt

Zeitung: NPD-Verbotsantrag fertiggestellt
Der Antrag der Bundesländer für ein NPD-Verbot ist offenbar fertig und soll wie geplant bis Jahresende beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.

Das berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung "Die Welt" (Freitagsausgabe), unter Berufung auf das vorliegende Dokument. Darin heiße es, die Partei vertrete "eindeutig und nachhaltig die nationalsozialistische Ideologie".

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Die Antragsteller rechnen laut "Welt" damit, dass nicht nur das Bundesverfassungsgericht über ein NPD-Verbot entscheiden wird, sondern auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Straßburger Richter hätten "die nationalen Besonderheiten der konkreten Verbotssituation" zu berücksichtigen. Der Gerichtshof habe "dabei die historische Entscheidung des Grundgesetzes für eine wehrhafte Demokratie als Antwort auf die Katastrophe des Nationalsozialismus und auf die scheinlegale Machtergreifung 1933" zu respektieren.

Der Verbotsantrag wurde von den Prozessbevollmächtigten Christoph Möllers und Christian Waldhoff von der Berliner Humboldt-Universität vorbereitet.

Bundesregierung stellt keinen eigenen Verbotsantrag

Einen Antrag auf Verbot einer Partei können nur Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung einreichen. Die Bundesregierung entschied im März 2013, keinen eigenen Antrag zu stellen. Im April lehnte auch der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition einen Antrag ab, da CDU und FDP der rechtsextremen Partei eine zu geringe Bedeutung beimessen.

In der Geschichte der Bundesrepublik wurden bisher zwei Parteien in den 1950er Jahren verboten: die Sozialistische Reichspartei und die Kommunistische Partei Deutschlands. Ein erster Versuch, die NPD zu verbieten, scheiterte 2003 an der Verstrickung von V-Leuten des Verfassungsschutzes in Führungsebenen der Partei.