Union will Verbot von Suizidbeihilfe im Koalitionsvertrag

Union will Verbot von Suizidbeihilfe im Koalitionsvertrag
CDU und CSU wollen in der neuen Regierung erneut versuchen, ein Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid gesetzlich zu verankern.

"Wir als Union wollen weiterhin Verbot und Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizid-Beihilfe, die auch den ärztlich assistierten Suizid erfasst", sagte der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Krings ist Mitglied der Arbeitgruppe Innen und Justiz bei den Koalitionsverhandlungen. Ein Verbot der Suizidbeihilfe will er als Vorhaben im Koalitionsvertrag festschreiben.

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Krings sagte, seine Partei glaube, dass die Gesellschaft eine andere würde, wenn Tötungshilfe zu einer Art normaler ärztlicher Dienstleistung werde. "Die Verfügbarkeit würde auch einen Druck zu ihrer Nutzung nach sich ziehen", sagte Krings. Auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), sieht die Notwendigkeit eines Gesetzes. "Ich hoffe, dass aus dem Verbot der organisierten Suizidbeihilfe etwas wird", sagte er dem epd.

Allerdings gibt es laut Krings Widerstand in der SPD, das Vorhaben im Koalitionsvertrag zu verankern. Die Sozialdemokraten seien bislang nur zu Gruppenanträgen im Bundestag bereit, sagte er. "Wir wünschen uns mehr", ergänzte der Rechtspolitiker.

Suizidhilfe-Verbot kam schon unter Schwarz-Gelb nicht

Das Verbot der Suizidbeihilfe war bereits ein Vorhaben der schwarz-gelben Regierung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zielte dabei aber nur auf die erwerbsmäßige Sterbehilfe, mit der Geld verdient wird. Kirchen und Union geht das nicht weit genug. Sie wollen ein Verbot der geschäftsmäßigen - das heißt jeglicher organisierter - Sterbehilfe, um auch Vereinen, die nicht kommerziell arbeiten, das Handwerk zu legen. Wegen des Streits kam in der vergangenen Wahlperiode am Ende gar kein Gesetz zustande.

Beihilfe zum Suizid leistet jemand, wenn er beispielsweise einem Patienten todbringende Medikamente überlässt, sie aber nicht selbst verabreicht. Sie ist derzeit nicht mit Strafe belegt, weil der Suizid, den der Patient begeht, selbst nicht strafbar ist. Das Verabreichen von Medikamenten wäre Tötung auf Verlangen. Sie steht in Deutschland unter Strafe.