Expertin: Homosexuelle aus Afrika können auf Asyl hoffen

Expertin: Homosexuelle aus Afrika können auf Asyl hoffen
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Asylanspruch von verfolgten Homosexuellen ist nach Expertenmeinung ein besonders wichtiges Signal für schwule und lesbische Flüchtlinge aus Ostafrika.
07.11.2013
epd
Michaela Hütig

"Hier wird endlich eine eindeutige Lage geschaffen, und es herrscht keine Willkür mehr", sagte Claudia Körner, Afrika-Expertin der Hirschfeld-Eddy-Stiftung, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bisher wagten viele Flüchtlinge vor allem aus ostafrikanischen Ländern wie Uganda nicht, den Behörden gegenüber ihre Homosexualität als Asylgrund zu nennen. Denn nach den Erfahrungen in den Heimatländern sitze bei ihnen die Angst vor Diskriminierung tief.

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"Das Urteil wird die Asylverfahren hoffentlich beschleunigen und zu mehr positiven Bescheiden führen", sagte Körner. Mindestens zwei Ugandern sei es bereits in der Vergangenheit gelungen, aufgrund ihrer Homosexualität Asyl in Deutschland zu erhalten, erklärte die Ethnologin. In Uganda ist gleichgeschlechtliche Sexualität wie in fast allen afrikanischen Ländern illegal und kann mit langen Haftstrafen belegt werden.

In ständiger Angst

Immer wieder werden Schwule und Lesben festgenommen, auch wenn es nur selten zu Verurteilungen wegen Homosexualität kommt. "Aber schon eine Untersuchungshaft in einem ugandischen Gefängnis kann lebensbedrohlich sein", sagte Körner. "Erst recht, wenn jemand herausbekommt, dass es um den Vorwurf der Homosexualität geht."

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Das Urteil des EuGH sei zu begrüßen, auch wenn es zunächst nur für einen Bruchteil aller Fälle gelte, erklärte die Expertin der Menschenrechtsstiftung des Lesben- und Schwulenverbands. Denn die Gerichtsentscheidung beziehe sich nur auf staatliche und nicht auf gesellschaftliche Verfolgung, die etwa in Uganda besonders drastisch sei. Schwule und Lesben lebten dort in ständiger Angst, von ihren Familien verstoßen oder Opfer körperlicher Übergriffe zu werden, auch auf offener Straße.

Der Asylanspruch gilt dem Urteil zufolge nur, wenn im jeweiligen Herkunftsland auch tatsächlich Haftstrafen wegen Homosexualität verhängt werden. Die reine Androhung von Strafen genügt also nicht. Das Urteil erging am Donnerstag zu Asylanträgen homosexueller Flüchtlinge aus Uganda, Sierra Leone und dem Senegal in den Niederlanden.