Sohn half Mutter beim Suizid - Prozess in den Niederlanden

Foto: complize/photocase
Sohn half Mutter beim Suizid - Prozess in den Niederlanden
Sterbehilfe ist in den Niederlanden an strenge Bedingungen geknüpft, nur Ärzte dürfen Leben beenden. Nun steht ein Mann vor Gericht, der seiner Mutter beim Suizid geholfen hat. Der Fall könnte zur weiteren Liberalisierung der Sterbehilfe beitragen.
17.10.2013
epd
Benjamin Dürr

Ihr Foto steht noch im Bücherregal. Es zeigt das Gesicht einer alten Frau mit tiefen Falten im Gesicht und einem leichten Lächeln auf den Lippen. "Sie war eine zufriedene Frau, bis zum Schluss", sagt Albert Heringa über seine Mutter Maria.

Mit 99 Jahren hat sie ihr Leben beendet. "Sie hatte das Gefühl, genug vom Leben gehabt zu haben", sagt ihr Sohn. Doch weil sie nicht unheilbar krank war oder unerträglich litt, erfüllte sie nicht die Bedingungen, unter denen Sterbehilfe in den Niederlanden erlaubt ist. Die Ärzte verweigerten sich ihrem Wunsch zu sterben. Deshalb half Albert Heringa seiner Mutter beim Suizid - und steht nun vor Gericht. Am 22. Oktober soll das Urteil gesprochen werden.

Sie schluckte rund 130 Pillen

Der Fall Heringa sorgt in den Niederlanden für Diskussionen: Er könnte die Grenzen der Sterbehilfe neu definieren. Die Richter müssen die Frage beantworten, ob auch gesunde, alte Menschen, die ihr Leben als vollendet betrachten, ein Recht auf Sterbehilfe haben. Schätzungen zufolge gibt es jährlich mehrere hundert solcher Fälle, in denen Familienangehörige beim Suizid helfen - bisher illegal. Albert Heringa ist der erste, der deshalb angeklagt wurde.

Albert Heringa hat seiner 99-jährigen Mutter beim Suizid geholfen.

An einem Samstagabend im Juni 2008 besuchte er seine Mutter Maria, die nur "Moek" genannt wurde, zum letzten Mal. Albert Heringa, 71, hatte lange in Westafrika gearbeitet und deshalb noch Anti-Malaria-Medikamente zu Hause. Er brachte die Schächtelchen mit ins Altenheim, dazu zwei verschiedene Sorten Schlafmittel, die in eine Schüssel Joghurt gegeben wurden. Maria Heringa löffelte alles selbst, ungefähr 130 Pillen schluckte sie. Sie schlief ein und wachte am nächsten Morgen nicht mehr auf.

"Den Gedanken, ihr Leben sei vollendet, hatte sie schon länger", erzählt ihr Sohn Albert. Sie haben viele Gespräche darüber geführt. Doch das Gesetz in den Niederlanden lies in diesem Fall keine Sterbehilfe zu. "Als meine Mutter begann, ihre Medikamente nicht mehr zu nehmen, wusste ich, dass sie es ernst meint."

Der Prozess gegen Heringa gilt als Präzedenzfall

Wie Maria "Moek" Heringa gehe es vielen alten Menschen, sagt Stefanie Michelis von der Niederländischen Vereinigung für ein Freiwilliges Lebensende (NVVE). "Sie erfüllen die gesetzlichen Bedingungen nicht oder wollen nicht auf einen Arzt angewiesen sein." Sterbehilfe ist in den Niederlanden nur bei unheilbarer Krankheit oder unerträglichem Leiden erlaubt, nur Ärzte dürfen sie anwenden.

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Die NVVE will eine Änderung des Gesetzes erreichen, so dass Hilfe beim Suizid auch für Angehörige nicht mehr strafbar wäre. Knapp 23.000 Menschen haben eine Petition dazu unterzeichnet. 40.000 Unterschriften sind nötig, um eine Debatte im Parlament in Den Haag zu erzwingen.

Der Prozess gilt als Präzedenzfall: Sollten die Richter Albert Heringa freisprechen, könnte das Urteil die Bewegung zur weiteren Liberalisierung der Sterbehilfe beschleunigen. Für die Staatsanwaltschaft geht es um die Aufrechterhaltung von Normen: "Hilfe zur Selbsttötung außerhalb der gesetzlichen Vorschriften kann nicht straflos bleiben, auch wenn sie mit den besten Absichten geschieht", teilt die zuständige Staatsanwaltschaft mit.

Risiko: Der Angeklagte filmte seine Mutter

Die Anklage ist überzeugt, dass Albert Heringa aus Nächstenliebe gehandelt habe. "Er wollte seine Mutter, bei ihrem ausdrücklichen Wunsch zu sterben, nicht im Stich lassen." Trotzdem fordert sie drei Monate Haft auf Bewährung, weil die Durchsetzung von geltenden Gesetzen wichtig sei.

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Dass Albert Heringa überhaupt angeklagt wurde, liegt an ihm selbst: Um einen Beweis zu haben, dass seine Mutter Maria die Pillen selbst nahm, hat er den Abend gefilmt. Dann stellte er einen Teil seiner Aufnahmen für einen Film zur Verfügung. Erst danach wurde die Staatsanwaltschaft aufmerksam. Es dauerte fast drei Jahre, bis es zu Ermittlungen kam.

Anfang September begann der Prozess gegen ihn, nun steht das Urteil bevor. Albert Heringa sagt, es gehe nicht um ihn persönlich, sondern um die Sache. Angst vor einer Verurteilung hat Heringa nicht: "Um etwas zu erreichen und Dinge zu bewegen, muss man manchmal auch ein Risiko eingehen", sagt er.