Belgier erhält Sterbehilfe nach Geschlechtsumwandlung

Belgier erhält Sterbehilfe nach Geschlechtsumwandlung
Ein Belgier, der mit den seelischen und körperlichen Folgen einer Geschlechtsumwandlung nicht fertig wurde, hat in seinem Heimatland Sterbehilfe erhalten.

Der Patient war vor 44 Jahren als Frau geboren worden, wie belgische Medien am Dienstag berichteten. Da er sich in seinem Körper niemals wohlfühlte, ließ er sich zwischen 2009 und 2012 das Geschlecht umwandeln. Die Prozedur brachte die ersehnte Linderung allerdings nicht: Der Mann habe seine Brust als verstümmelt und seinen Penis als Fremdkörper empfunden, heißt es in den Berichten.

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Belgien besitzt im internationalen Vergleich ausgesprochen liberale Gesetze über Euthanasie. Die aktive Sterbehilfe ist in dem Land erlaubt, zudem ist auch unerträgliche psychische Qual als Grund für Sterbehilfe zulässig. "Es war eine Mischung zwischen physischem und psychischem Leiden", sagte der Brüsseler Arzt, der den Tod des Mannes medizinisch begleitete.

Alle gesetzlichen Auflagen seien erfüllt worden, da der Patient sich ein halbes Jahr lang habe beraten lassen, sagte der Arzt. Der Patient selbst hatte angegeben, als Kind von den Eltern misshandelt worden zu sein, die sich ausschließlich Söhne gewünscht hatten. Die Familie selbst habe ihn zur Geschlechtsoperation ermutigt.

Auch in Belgien allerdings gibt es immer wieder Debatten über Grenzen für die Sterbehilfe-Praxis. Anfang des Jahres hatte der Fall 45-jähriger Zwillinge für Aufsehen gesorgt. Die beiden Männer waren taub zur Welt gekommen und erblindeten als Erwachsene. Ärzte waren in ihrem Fall unterschiedlicher Meinung, was unter "unerträglichem Leiden" zu verstehen sei. Erst nach längerer Suche fanden die Zwillingsbrüder Mediziner, die ihnen Sterbehilfe leisteten.