Muslimin muss Gesichtsschleier vor britischem Gericht abnehmen

Muslimin muss Gesichtsschleier vor britischem Gericht abnehmen
In Großbritannien müssen Musliminnen bei einer Aussage vor Gericht ihren Gesichtsschleier abnehmen. Wie ein Gericht in London am Montag entschied, muss zumindest während der Aussage das Gesicht erkennbar sein.

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In dem aktuellen Fall hatte sich eine Angeklagte geweigert, ihr Kopftuch sowie den Gesichtsschleier zur Identifizierung abzunehmen. Die Frau stand wegen Zeugenbeeinflussung vor Gericht. Das Urteil gilt als wegweisend für weitere Fälle.

Nach Argumentation des Gerichts müssten Richter und Schöffen die Möglichkeit haben, das ganze Auftreten der Frau zu beurteilen. Zudem könne mit Hilfe einer Videoverbindung oder dem Aufstellen von Sichtwänden der Angeklagten die Aussage ohne Gesichtsschleier erleichtern werden. Die Frau hatte angegeben, dass außer ihrer Familie, kein anderer Mann ihr Gesicht sehen dürfe.

In Großbritannien basiert die Rechtsprechung neben Gesetzen auch auf Urteilen, dem sogenannten Fallrecht. Die Rechtsfindung stützt sich auch auf Fälle aus früherer Rechtsprechung. Deshalb könnte das Urteil für andere Fälle wegweisend sein.