Katholische Kirche präzisiert Leitlinien zum Umgang mit Missbrauch

Katholische Kirche präzisiert Leitlinien zum Umgang mit Missbrauch
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat ihre 2010 erlassenen Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch präzisiert. So seien die Regelungen für die Rückkehr eines als Täter straffällig gewordenen Klerikers in den seelsorglichen Dienst enger gefasst worden, teilte die Bischofskonferenz am Montag in Bonn mit.

Eine Rückkehr werde völlig ausgeschlossen, "wenn dieser Dienst eine Gefahr für Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene darstellt oder aber ein Ärgernis hervorruft". Die aktualisierten Dokumente sollen möglichst zügig in die Praxis umgesetzt werden.

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Wichtiges Ziel der Präventionsarbeit sei die Entwicklung einer neuen "Kultur des achtsamen Miteinanders". Während sich die Leitlinien bisher auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen bezogen, wurden den Angaben zufolge nun auch erwachsene Schutzbefohlene einbezogen, etwa in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Psychiatrie und der Pflege. In fünf Jahren sollen die Leitlinien erneut einer Überprüfung unterzogen werden.

"Kirche will ein sicherer Lern- und Lebensraum sein"

Damit kommen die "deutschen Bischöfe ihrer Verantwortung und Achtsamkeit nach, die sie Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen schulden", erklärte der Trierer Bischof Stephan Ackermann, Beauftragter der Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs. Die überarbeiteten Dokumente zeigten, "dass die katholische Kirche sich für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen in ihren Institutionen verantwortlich weiß. Kirche will ein sicherer Lern- und Lebensraum sein", fügte Ackermann hinzu.