Bischof warnt Berliner Bezirk vor Verbot religiöser Feste

Bischof warnt Berliner Bezirk vor Verbot religiöser Feste
Der Berliner Bischof Markus Dröge hat die Verantwortlichen im Berliner Multikulti-Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vor einem Verbot von religiösen Festen in der Öffentlichkeit gewarnt.

"Wir werden unsere Feste weiterhin offen und öffentlich feiern", betonte Dröge am Sonntag in einer Predigt in der Pankower Hoffnungskirche. Die Kirche werde "alle juristischen Mittel ausschöpfen", wenn ihr dieses Recht auf Öffentlichkeit beschnitten werde, kündigte der Bischof an. Wenn, wie in dem Bezirk, Religion zur Privatsache gemacht werden soll, werde sich die Kirche dagegen verteidigen, unterstrich der evangelische Theologe. "Wir werden weiter unsere Botschaft öffentlich ausrichten an alles Volk, so wie es sich die Bekennende Kirche in der Nazizeit erstritten hat, so wie es die evangelische Kirche in der DDR verteidigt und dadurch zur friedlichen Revolution beigetragen hat."

Auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Hintergrund sind Medienberichte, wonach in dem Bezirk religiöse Feste auf öffentlichen Straßen und Plätzen nicht mehr erlaubt sein sollen. Der zuständige Bezirksstadtrat Peter Beckers (SPD) hat die Vorwürfe am Freitag zurückgewiesen. Es sei niemals etwas verboten oder eine Umbenennung gefordert worden, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Wegen der beschränkten Anzahl öffentlicher Plätze im Bezirk würden rein religiöse Feste, die ausschließlich der Selbstdarstellung einer Religionsgemeinschaft dienten, aus Gründen der Gleichbehandlung schon seit mehreren Jahren nicht mehr genehmigt. Im Fall eines Zuckerfestes zum Ende des Ramadan im August sei das Fest deshalb neu konzipiert und so auch für die nichtreligiöse Anwohnerschaft geöffnet worden.

Der Bezirk war wegen des Umgangs mit Religionsgemeinschaften schon mehrfach ins Gerede gekommen. Im Februar hatte das Bezirksparlament auf Antrag der Piratenfraktion beschlossen, keine Bezirksmedaille mehr an religiös engagierte Ehrenamtliche zu verleihen. Beckers betonte indes, damit sei aber nicht ausgeschlossen, dass Angehörige von Religionsgemeinschaften, die sich für die Gesellschaft engagieren, ausgezeichnet werden.