Bericht: Krankenkassen verstoßen gegen Diskriminierungsverbot

Bericht: Krankenkassen verstoßen gegen Diskriminierungsverbot
Einige Krankenkassen selektieren einem Zeitungsbericht zufolge ihre Versicherten und verstoßen damit gegen gesetzliche Bestimmungen.

Die "Frankfurter Rundschau" (Mittwochsausgabe) berichtet unter Berufung auf einen Bericht des Bundesversicherungsamtes, eine Reihe von Krankenkassen habe mit ihrem Vertrieb sogenannte Zielvereinbarungen mit dem Ziel abgeschlossen, vorrangig einkommensstarke und gesunde Versicherte zu akquirieren.

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"Oft zahlen die Krankenkassen ihrem Vertrieb keine Prämien für das Werben von einkommensschwachen oder kranken Versicherten oder verlangen Prämien zurück, wenn die Neumitglieder höhere Krankheitskosten verursachen als erwartet", heißt es in dem Bericht der Zeitung zufolge. Dadurch verstießen die Krankenkassen gegen das Diskriminierungsverbot und das in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachtende Solidaritätsprinzip.

Die Aufsichtsbehörde deckte auch Fälle auf, in denen die Versicherten bereits beim Ausfüllen des Wahlformulars um Angaben zum Gesundheitszustand und zum Leistungsbezug gefragt wurden. Diese Angaben können ebenfalls zur Selektion von teuren Versicherten verwendet werden.