Bundesverfassungsgericht stärkt Recht auf Kritik an Behörden

Bundesverfassungsgericht stärkt Recht auf Kritik an Behörden
Auch falsche Behauptungen können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das gelte insbesondere bei der Kritik an staatlichen Stellen, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Karlsruher Gerichts.

Im konkreten Fall  (AZ: 1 BvR 444/13 und 1 BvR 527/13) ging es um zwei Mitarbeiter des Flüchtlingsrats Brandenburg, die im März 2010 einen Negativpreis an das Rechtsamt der Stadt Brandenburg und eine namentlich genannte Sachbearbeiterin verliehen hatten.

###mehr-artikel###

Der Flüchtlingsrat hatte der Behörde vorgeworfen, bewusst einen ärztlichen Beleg zur Gehörlosigkeit eines Flüchtlings ignoriert zu haben, um seine Aufenthaltserlaubnis ablehnen zu können. Diese Behauptung stellte sich als falsch heraus. Die Sachbearbeiterin klagte wegen übler Nachrede, die Beschuldigten wurden vom Amtsgericht wegen übler Nachrede zu Geldstrafen verurteilt. 

Das Bundesverfassungsgericht hat nun der Beschwerde der Flüchtlingsaktivisten stattgegeben. Die Richter werteten ihre Äußerungen als bewertende Stellungnahme, die vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die falsche Tatsachenbehauptung könne hier nicht von der Meinungsäußerung getrennt werden. Entscheidend ist den Verfassungsrichtern zufolge der Kontext der Äußerungen. Insbesondere bei der Kritik an staatlichem Handeln müsse auch scharfe Kritik möglich sein, heißt es.