Experten über Betreuungsgeld so uneins wie die Politik

Experten über Betreuungsgeld so uneins wie die Politik
Bei der Bundestagsanhörung zum geplanten Betreuungsgeld sind am Freitag in Berlin die Meinungen erneut aufeinandergeprallt. Während die von der Union benannten Experten die neue Leistung befürworteten, rieten die Sachverständigen der Opposition von der Einführung des Betreuungsgeldes entschieden ab. Die Kommunen sehen praktische und finanzielle Probleme.

Eltern sollen ab dem kommenden Jahr 100 Euro pro Monat erhalten, wenn sie ihr einjähriges Kind nicht in eine staatlich geförderte Kinderbetreuung geben. Von 2014 an soll es dann 150 Euro im Monat für ein- und zweijährige Kinder geben. Die Leistung ist unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern und der tatsächlichen Betreuung und Erziehung des Kindes. Sie richtet sich allein danach, ob eine in Anspruch genommene Kinderbetreuung öffentlich gefördert ist oder nicht.

Der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, Jörg Freese, sagte, Städte und Gemeinden sähen Probleme bei der Umsetzung. Ob ein Kind in einer staatlich geförderten Krippe angemeldet sei, könnten sie nicht kontrollieren. Die Opposition erwägt eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld, sollte es in Kraft treten. Die von ihr benannten Verfassungsrechtler erklärten in der Anhörung, der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) verstöße in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz. Der Verwaltungsjurist Joachim Wieland kritisierte, der Entwurf sei in sich widersprüchlich. Zudem dürfe der Staat eine bestimme Form der Kinderbetreuung nicht belohnen oder bestrafen.

Demgegenüber begrüßte der Landesvorsitzende des Familienbundes der Katholiken in Bayern, Johannes Schroeter, das Betreuungsgeld. In Deutschland werde einseitig die außerhäusliche Kinderbetreuung gefördert. Die Familie sei aber der wichtigste Ort für die frühkindliche Förderung.

Der Bundestag will Mitte Oktober über das Betreuungsgeld entscheiden. Derzeit wird der Gesetzentwurf beraten. Die abschließende Sitzung des Familienausschusses ist für den 26. September vorgesehen.