Abgeordnete kritisieren Bahrs Entwurf zur Gentest-Verordnung

Abgeordnete kritisieren Bahrs Entwurf zur Gentest-Verordnung
Abgeordnete aus allen Bundestagsfraktionen kritisieren die Pläne von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zur Regelung von Gentests an Embryonen.

In einem Brief, aus dem die Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochsausgabe) zitiert, bemängeln sieben Parlamentarier sowohl von der Linken, der SPD und den Grünen als auch von CDU/CSU und FDP Bahrs Entwurf zu einer Verordnung, die die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) regeln soll. 

Bei der PID werden künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht. Im Juli 2011 hatte der Bundestag die Gentests in Ausnahmefällen gestattet. Die Verordnung soll die Rahmenbedingungen für die PID abstecken.

Die Kritiker aus dem Bundestag kritisieren laut "Welt" unter anderem, dass die im Entwurf vorgesehene Zahl der lizenzierten Zentren, an denen die PID durchgeführt werden darf, sowie der kontrollierenden Ethikkommissionen viel zu groß sei. "In Anbetracht der angenommenen Fallzahlen sollte bundesweit möglichst nur eine Ethikkommission eingerichtet werden", schreiben die sieben Parlamentarier, die Unionsfraktionsvizes Johannes Singhammer (CSU) und Günter Krings (CDU), der FDP-Abgeordnete Pascal Kober, die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die beiden Grünen Birgitt Bender und Harald Terpe sowie Kathrin Vogler von der Linken.

Zudem solle diese Kommission größere Freiheiten haben, eine PID im Einzelfall abzulehnen. Im vorliegenden Entwurf hingegen würde "die Kommission auf ein lediglich beratendes Gremium reduziert", schreiben die Abgeordneten, so dass "allein aufgrund einer bestimmten Diagnose ein Anspruch auf PID besteht". Moniert wird unter anderem auch, dass die Ethikkommissionen laut Entwurf zu eng mit den durchführenden Zentren verbunden seien und die psychosoziale Beratung der betroffenen Eltern nicht neutral sei.

Die Verordnung muss vom Bundeskabinett und danach auch vom Bundesrat beschlossen werden, um wie geplant 2013 in Kraft treten zu können. Kritik an dem Entwurf äußerten bereits auch einige Bundesländer sowie Medizinethiker, Kirchen und auch die Bundesärztekammer.