Staat muss Belastungen der Familien mehr beachten

Staat muss Belastungen der Familien mehr beachten
Die Familienpolitik in Deutschland lässt nach Auffassung des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio zu wünschen übrig. "Es fehlt an der Gegenrechnung, was einerseits der Staat für Familien leistet und welche Belastungen diese andererseits haben", sagte Di Fabio am Montagabend auf dem Evangelischen Juristenforum im Bundessozialgericht in Kassel. Auf der Diskussionsveranstaltung tauschten sich Experten zum Thema "Familie, Ehe, Partnerschaft im Wandel gesellschaftlicher, rechtlicher und theologischer Perspektiven" aus.

Familien würden zwar einige staatliche Familienhilfen wie etwa das Elterngeld erhalten, so Di Fabio. Dafür müssten sie aber ein Vielfaches an Steuern zahlen. "Das merken alle Eltern", sagte der Jurist und Vater von vier Kindern. So steckten in den Wasser- und Energiekosten der "stets duschenden Kinder" nicht nur die Umsatzsteuer, sondern darüber hinaus Energiesteuern, die Familien besonders belasteten.

Ehe darf nur nich schlechter behandelt werden

Der Verfassungsrechtler forderte, dass Lebensgemeinschaften, bei denen die Partner füreinander einstehen, vom Staat gefördert werden sollten. "Das hat der Staat unter Schutz zu stellen", sagte Di Fabio, beispielsweise in Form des Ehegattensplittings. Nach dem Grundgesetz genieße die Ehe einen besonderen Schutz. Dies bedeute aber nicht, dass gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften benachteiligt werden müssten. "Die Ehe darf nur nicht schlechter behandelt werden", stellte der Jurist klar.

Dorothee Schlenke, Professorin für Evangelische Theologie an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, widersprach. Die Ehe in der Gesellschaft müsse etwas Besonderes sein. Sie sei schließlich eine historisch gewachsene Institution. Deren Rechte dürften nicht beliebig auf andere Lebensformen übertragen werden. Die Ehe müsse sich hier unterscheiden von der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Entscheidend sei das Kindeswohl

Derzeit werde über das Adoptionsrecht für lesbische und schwule eingetragene Lebenspartnerschaften nachgedacht. "Ich rate hier eher zur Behutsamkeit", sagte Schlenke. Entscheidend müsse das Kindeswohl sein. Es sei wissenschaftlich nicht ausreichend belegt, dass das Kindeswohl in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gewährleistet ist.

Martin Hein, Bischof der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck betonte, dass die Ehe kein Auslaufmodell sei. "Partnerschaften orientieren sich am Modell der Ehe", sagte Hein. Auch wenn Ehen geschieden würden, würden viele danach wieder heiraten. Die Ehe sei dann quasi eine Art "serielle Monogamie", sagte der Bischof.