Bundesrat billigt Verordnung für Gentests an Embryonen

Bundesrat billigt Verordnung für Gentests an Embryonen
In der Bundesrepublik können Paare künftig in Ausnahmefällen Gentests machen lassen, um zu verhindern, dass die Frau ein schwer krankes oder nicht lebensfähiges Kind zur Welt bringt.

Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

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Die Länder bestanden aber darauf, die Zahl der Zentren, die eine PID ermöglichen, zu begrenzen. Bahr wiederum setzte sich damit durch, die Ethikkommissionen der Länder, die über die Genehmigung der Diagnostik im Einzelfall entscheiden, bundesweit einheitlich zu besetzen. Er wollte verhindern, dass die Mediziner in den Kommissionen überstimmt werden können. Einige Bundesländer wie Bayern wollten dagegen den Nicht-Medizinern ein stärkeres Gewicht geben, darunter auch Experten und Behindertenvertreter, die die PID ablehnen.

Mit der Billigung der Verordnung durch den Bundesrat beendeten Bund und Länder ein monatelanges Ringen um Details. Es wird aber noch länger als ein Jahr dauern, bis die Diagnostik wirklich angewendet werden kann. Der Bundestag hatte das Gesetz zur eng begrenzten Zulassung von Gentests an Embryonen bereits 2011 verabschiedet.

Bei der Präimplantationsdiagnostik werden Embryonen, die durch künstliche Befruchtung erzeugt worden sind, genetisch untersucht. Nur gesunde werden danach in die Gebärmutter eingepflanzt. Die Diagnostik sollen nur Paare in Anspruch nehmen können, die eine schwere Erbkrankheit haben oder das Risiko einer Tot- oder schweren Fehlgeburt. Es geht um einige hundert Fälle im Jahr.