NRW-Gesundheitsministerin fordert bundesweite Regelung für "Pille danach"

NRW-Gesundheitsministerin fordert bundesweite Regelung für "Pille danach"
Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hat eine bundesweite Regelung bei der stationären Versorgung vergewaltigter Frauen in Kliniken gefordert.

Auch in konfessionellen Krankenhäusern müssten die Frauen das Recht haben, sich für die "Pille danach" entscheiden zu können, forderte die Ministerin am Mittwoch in einer Debatte des Düsseldorfer Landtags über die Abweisung einer vergewaltigten Frau in zwei katholischen Kliniken in Köln. Dieser Fall sei kein typisch nordrhein-westfälisches Problem, sondern müsse deutschlandweit diskutiert und gelöst werden.

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Steffens sprach sich weiter dafür aus, die Verschreibungspflicht für die "Pille danach" aufzuheben. Leider sei sie mit diesem Vorstoß in einer bundesweiten Initiative schon einmal gescheitert, räumte die Ministerin ein. Doch nur so könne sicher gestellt werden, dass vergewaltigte Frauen tatsächlich selbstbestimmt darüber entscheiden, ob sie einer Schwangerschaft vorbeugen möchten.

CDU und FDP betonten dagegen, die "Pille danach" müsse in katholischen Kliniken nicht zur medizinischen Erstversorgung in Vergewaltigungsfällen gehören. Schließlich werde dort auf die Möglichkeit einer Einnahme des Kontrazeptivums verwiesen, auch wenn die "Pille danach" nicht ausgegeben werde. "Wir dürfen die katholische Kirche nicht wegen des Fehlverhaltens zweier Kölner Krankenhäuser unter Generalverdacht stellen", sagte die CDU-Abgeordnete Regina van Dinther.

Kein "Organisationsverschulden" erkennbar

Die Piratenpartei forderte das Gesundheitsministerium auf, den Umgang aller konfessionellen Krankenhäuser mit Vergewaltigungsopfern zu überprüfen. "Nur so kann das Vertrauen der Bürger in unser Gesundheitssystem wieder hergestellt werden", erklärte Lukas Lamla. Ministerin Steffens kündigte an, weitere Gespräche mit dem Träger der beiden katholischen Kliniken und Vertretern der katholischen Kirche zu führen. Aus bisherigen Stellungnahmen sei allerdings ein "Organisationsverschulden" des Krankenhausträgers nicht erkennbar, erklärte die Ministerin.

Die Handlungsanweisungen des Trägers zur Versorgung vergewaltigter Frauen sähen die medizinische Behandlung, Pflege, seelsorgerische und psychologische Betreuung, Spurensicherung sowie Aufklärung vor. Dass die Mitarbeiter die Aufnahme der Frau abgelehnt hätten, habe also auch dem Selbstverständnis des Trägers widersprochen.

Klinikträger sprechen von Missverständnis

Der Vorfall hatte scharfe Kritik an den katholischen Kliniken hervorgerufen. Die beiden Einrichtungen hatten sich geweigert, ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer zu untersuchen und mögliche Spuren zu sichern, weil dies auch mit einer Beratung über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch sowie das Verschreiben der "Pille danach" verbunden wäre. Die Frau wurde später in einem evangelischen Krankenhaus untersucht.

Der Träger der beiden Kliniken, die Stiftung der Cellitinnen, hatte nach dem Bekanntwerden des Falles von einem "Missverständnis" gesprochen. Betroffenen Frauen würden alle medizinischen Maßnahmen angeboten, lediglich die "Pille danach" werde nicht verschrieben oder abgegeben. Das Erzbistum Köln bedauerte die Vorfälle. Der Träger werde sicherlich "Maßnahmen ergreifen, um eine Wiederholung" auszuschließen, hieß es.