Adé Praxisgebühr, hallo Rundfunkbeitrag: Das ändert sich 2013

Adé Praxisgebühr, hallo Rundfunkbeitrag: Das ändert sich 2013
Weniger Rentenversicherungsbeiträge, mehr Hartz IV, keine Chance für Schwarzseher. Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich zum 1. Januar einiges. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick.

Rentenversicherung: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Damit sollen Arbeitgeber und Versicherte jährlich um rund 3,1 Milliarden Euro entlastet werden.

Pflegeversicherung: Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent, für Kinderlose von 2,2 auf 2,3 Prozent. Demenzkranke erhalten eine Reihe von verbesserten Leistungen. Daneben können Bürger für die private Vorsorge unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von 60 Euro im Jahr erhalten.

Praxisgebühr: Wer im kommenden Jahr zum Arzt geht, muss keine zehn Euro pro Quartal mehr zahlen. Die 2004 eingeführte Praxisgebühr wurde nach langer politischer Diskussion abgeschafft.

Minijobs: Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt von 400 auf 450 Euro. Zugleich müssen Minijobber, die ab dem 1. Januar 2013 anfangen zu arbeiten, eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Auf Antrag kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner steigt ebenfalls von 400 auf 450 Euro.

Hartz IV: Der Regelbedarf für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhöht sich um acht auf monatlich 382 Euro. Erstmals seit der Hartz-IV-Reform von 2010 steigen auch die Sätze für ältere Kinder von Langzeitarbeitslosen. Für Kinder bis sechs Jahre steigt der Satz auf 224 Euro, für Kinder bis 14 Jahre auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren auf 289 Euro.

Rundfunkbeitrag: Am 1. Januar löst der Rundfunkbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr ab. Er beträgt weiterhin monatlich 17,98 Euro. Künftig gilt: eine Wohnung, ein Beitrag. Die Zahl der Rundfunkgeräte und Personen spielt keine Rolle mehr. Neu ist auch, dass Menschen mit Behinderung sich künftig mit einem ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro im Monat beteiligen müssen. Bislang waren Behinderte, in deren Ausweis das Kürzel RF vermerkt war, komplett von der Beitragspflicht befreit. Unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel bei Taubblindheit oder dem Beziehen von Blindenhilfe, kann die Gebühr erlassen werden.