Patientenrechtegesetz vom Bundestag verabschiedet

Patientenrechtegesetz vom Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat am Donnerstagabend mit den Stimmen von Union und FDP das Patientenrechtegesetz verabschiedet. Es soll Opfern von Ärztefehlern helfen, ihre Rechte besser durchzusetzen. Die Opposition zeigte sich enttäuscht.

Eine "verpasste Chance", urteilte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Carola Reimann. Sie sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), ursprünglich sei es das wichtigste Anliegen aller Fraktionen gewesen, einen Härtefallfonds für Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern einzurichten. Dies sei nun gescheitert. "Das finde ich bitter", sagte Reimann.

Das Gesetz, das ab Januar 2013 gelten soll, sieht Verfahrenserleichterungen vor, aber keine Beweisumkehr. Wie bisher auch müssen Patienten nachweisen, dass ihre Gesundheitsschäden Folge eines Kunstfehlers sind, wenn sie Schadenersatz beanspruchen. Sie sollen aber leichter Akteneinsicht bekommen und Unterstützung von ihrer Krankenkasse, wenn sie eigene Gutachten in Auftrag geben wollen.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte stets argumentiert, bei einer Beweislastumkehr bestehe die Gefahr, dass Ärzte nur noch eine Defensivmedizin betrieben und keine Risiken eingingen. Das Gesetz sieht eine Beweislastumkehr nur bei groben Behandlungsfehlern vor. Der Entwurf war vom Bundesgesundheits- und dem Bundesjustizministerium gemeinsam erarbeitet worden.

Grundstein für eine neue Kultur in Praxen und Krankenhäusern

Das Patientenrechtegesetz fasst bisher verstreute Regelungen in einem Gesetz zusammen. Krankenkassen müssen künftig innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen treffen. Tun sie das nicht, gilt die Leistung als genehmigt. Mehr Spielraum erhalten die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Zwar können sie auch künftig nicht mitbestimmen, dürfen aber Themen auf die Agenda setzen.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), erklärte, in dem Gesetz gehe es um mehr als die Einführung eines Härtefallfonds. Es lege den Grundstein für eine neue Kultur in Praxen und Krankenhäusern, in der der Patient nicht Bittsteller, sondern Partner sei. Die Patientenschutzorganisation Hospiz Stiftung kritisierte hingegen, in der Praxis werde das Gesetz den Patienten nichts bringen.

Die Einrichtung eines Härtefallfonds war vor allem an der Weigerung der Haftpflichtversicherungen gescheitert, in den Fonds einzuzahlen. Strittig war auch, wer Geld aus dem Fonds erhalten soll. Dies hätte man aber lösen können, sagte Reimann dem epd. Härtefallfonds für Opfer ärztlicher Behandlungsfehler gebe es auch in anderen Ländern, etwa in Österreich. Patienten seien wegen ihrer Leidengeschichte oft nicht in der Lage, ihre Rechte einzuklagen. Auch dauerten die Verfahren zu lange, kritisierte Reimann. Die SPD-Fraktion hatte bei der Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes in einer gesonderten, namentlichen Abstimmung über einen Härtefallfonds abstimmen lassen.