Mini-Asylrechtsreform passiert EU-Parlamentsausschuss

Mini-Asylrechtsreform passiert EU-Parlamentsausschuss
Der Innenausschuss des Europaparlaments hat eine Gesetznovelle gebilligt, die die Rechte von Asylsuchenden in Europa geringfügig verbessert.

Die Reform der sogenannten "Dublin-II-Verordnung" erhielt am Dienstag in Brüssel 18 Ja-Stimmen bei 25 Enthaltungen. Künftig müssen die Behörden etwa alleinreisende minderjährige Flüchtlinge besser schützen. Das Grundprinzip der umstrittenen Dublin-Verordnung bleibt aber erhalten: Reist ein Asylsuchender durch mehrere EU-Länder, wird er zur Bearbeitung seines Antrags in das Ersteinreiseland zurückgeschickt.

Diese Regelung wird von Flüchtlingsrechtlern immer wieder kritisiert, weil die Asylsysteme in Grenzländern wie Griechenland oder Italien sehr schlecht funktionieren. Die Linkspartei stimmte daher im Ausschuss gegen die neue Verordnung. Die Grünen entschieden sich wegen der zumindest leichten Verbesserungen für eine Enthaltung. Die Konservativen enthielten sich ebenfalls, Hintergrund sind verhandlungstaktische Gründe im Zusammenhang mit einer anderen Verordnung über polizeiliche Zugriffsrechte auf Asylbewerber-Fingerabdrücke.

Das Plenum des Europaparlaments muss die Reform noch bestätigen. Der Innenausschuss nahm auch ein Gesetz an, in dem es um eine stärkere technische Überwachung der südlichen EU-Grenzen geht. Die Parlamentarier beschlossen, dass das Überwachungssystem auch der Rettung Schiffbrüchiger dienen solle. Auch hier gab es Enthaltungen: "Was wir brauchen, sind keine Drohnen vor den Küsten Europas, sondern eine bessere Koordinierung der europäischen Grenzschützer", sagte die Grünen-Abgeordnete Ska Keller.