Innenministerium muss Auskunft zu Medaillen-Vorgaben erteilen

Innenministerium muss Auskunft zu Medaillen-Vorgaben erteilen
Das Bundesinnenministerium muss Journalisten Auskunft darüber erteilen, welche Zielvereinbarungen es mit den Sportverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes getroffen hat.

Dies betreffe auch Angaben, wie viele Medaillen der jeweilige Verband bei den Olympischen Spielen erzielen und welchen Platz Deutschland in der Nationenwertung erreichen solle, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag mit. Geklagt hatte ein Sportjournalist der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ). Gegen den im Eilverfahren ergangenen Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. (AZ: VG 27 L 137.12)

Das Innenministerium, das für den Sport zuständig ist, hatte nach den Olympischen Spielen 2008 mit den Sportverbänden Vereinbarungen unter anderem zur gewünschten Medaillenanzahl getroffen. Diese Zielvereinbarungen bilden eine Grundlage für die staatliche Förderung des Spitzensports. Hierzu hatte der Journalist Auskunft begehrt. Das Ministerium habe die Auskunft mit der Begründung verweigert, dass ansonsten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Verbände verletzt würden, führte das Verwaltungsgericht aus.

Mehr als 50 Medaillen erwartet

Nach dem Berliner Pressegesetz seien jedoch alle Behörden verpflichtet, der Presse zur Erfüllung ihrer Aufgaben Auskünfte zu erteilen. Hierauf könne sich der Journalist im konkreten Fall ohne Einschränkungen stützen, erklärte das Gericht. Das Innenministerium könne sich nicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen, weil die privaten Interessen der Verbände bei einer Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht schutzwürdig seien.

Die Informationen zu den Zielvereinbarungen seien für eine Bewertung der Effektivität der staatlichen Förderung und damit der Verwendung der öffentlichen Mittel relevant. Durch die Erteilung der Auskunft seien etwaige Geschäftsgeheimnisse der Verbände allenfalls geringfügig betroffen, und es sei nicht nachvollziehbar, weshalb hierdurch Wettbewerbsnachteile entstehen könnten, erklärte das Verwaltungsgericht.

Berichten zufolge sind für die deutschen Leichtathleten acht olympische Medaillen in London als Ziel vereinbart, bei den Schwimmern sind es sechs. Insgesamt werden demnach mehr als 50 Medaillen erwartet.