Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schränkt den Zugang zu Integrationskursen ein. In einem Schreiben, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, teilte die Behörde den Trägern der Kurse am Montag mit, dass "bis auf Weiteres" keine Teilnehmer mehr zugelassen werden, für die der Kurs nicht verpflichtend ist.
Das betrifft unter anderem Asylbewerber im Verfahren, Geduldete sowie Flüchtlinge aus der Ukraine. Als Begründung wird in dem Schreiben auf "finanzielle Herausforderungen" verwiesen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte, dass ein entsprechendes Schreiben an die Träger versandt wurde.
Nach Paragraf 44, Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes konnten diese Gruppen am Integrationskurs teilnehmen, wenn es dort freie Kapazitäten gab. Die Regelung wurde auch für Ukrainerinnen und Ukrainer angewendet, mit dem Ziel, sie schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Linke sieht "integrationspolitische Katastrophe"
Das Schreiben führt aus, dass in den vergangenen Jahren "mehrere überplanmäßige Ausgaben" für die Kurse beantragt werden mussten, heißt es in dem Schreiben. Künftig sollten sich die Zugangsmöglichkeiten "stärker an den hierfür verfügbaren Mitteln im Bundeshaushalt ausrichten". Für dieses Jahr stehen für die Kurse rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. In dem Schreiben heißt es weiter, dass bereits erteilte Zulassungen ihre Gültigkeit behalten. Zudem könnten Teilnehmer aus dem betreffenden Kreis als "Selbstzahlende" aufgenommen werden.
Träger der Integrationskurse hatten bereits in der vergangenen Woche Alarm geschlagen, weil wegen einer Prüfung Anträge für Kurse auf Eis lagen. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger kritisierte die Entscheidung scharf.
"Das ist eine integrationspolitische Katastrophe, mit negativen gesellschaftlichen Folgekosten in der Zukunft", sagte sie. Die Einschränkung werde die gewachsene Struktur und das Angebot an Sprachkursen "erschüttern". Zudem werde sich der Arbeitsmarktzugang für viele Gruppen erschweren.


