Verfassungsgericht: Leistungen für Flüchtlinge zu niedrig

Verfassungsgericht: Leistungen für Flüchtlinge zu niedrig
Das 1993 eingeführte Asylbewerberleistungsgesetz gegen das Grundgesetz, weil die Leistungen unterhalb des Existenzminimums liegen.

Die Sozialleistungen für Flüchtlinge müssen erhöht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Demnach verstößt das 1993 eingeführte Asylbewerberleistungsgesetz gegen das Grundgesetz, weil die Leistungen unterhalb des Existenzminimums liegen.

Das Gesetz sieht für Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge und geduldete Flüchtlinge deutlich geringere Sozialleistungen als für Deutsche vor. Die Grundleistungen für einen erwachsenen Flüchtling mit 224 Euro monatlich liegen um 40 Prozent unter dem Betrag, den Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger erhalten.

Die beiden Kläger, ein kurdischer Flüchtling aus dem Irak und ein heute elfjähriges, aus Liberia stammendes Mädchen, waren vor Gericht gegangen, weil die Hilfeleistungen "evident unzureichend" seien und ihr lebensnotwendiger Bedarf nicht nachvollziehbar ermittelt worden sei. Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen fordern seit Jahren, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen.