Merkel: Jüdisches Leben in Deutschland soll möglich bleiben

Foto: AFP/Getty Images/Menahem Kanaha
Rabbi Mordechai Eliyahu bei einer Beschneidungszeremonie vor der Knesset im Jahr 2004.
Merkel: Jüdisches Leben in Deutschland soll möglich bleiben
Im Streit um die religiöse Beschneidung in Deutschland sucht die Bundesregierung weiter nach einer Lösung. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) setzte sich einem Zeitungsbericht zufolge mit Nachdruck für ein Recht auf Beschneidung ein.

Sie wolle nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt sei, in dem Juden ihre Riten nicht ausüben könnten, sagte Merkel am Montag im CDU-Bundesvorstand laut Informationen der "Financial Times Deutschland". Regierungssprecher Steffen Seibert betonte erneut, die Bundesregierung arbeite nach dem umstrittenen Urteil des Landgerichtes Köln auf eine zügige Lösung hin. In Deutschland sei man seit Jahrhunderten zu dem Schluss gekommen, dass die Beschneidung von Jungen ein akzeptabler Eingriff sei, sagte Seibert. Am Freitag hatte die Bundesregierung angekündigt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um Rechtsunsicherheit abzubauen und den religiösen Ritus weiter zu ermöglichen.

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Eine Sprecherin von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ergänzte, eine Lösung dürfe nicht auf die lange Bank geschoben werden. Dennoch lasse sich noch kein Zeitplan festlegen. Es gehe um die Abwägung dreier Grundrechte: der körperlichen Unversehrtheit des Kindes, der Elternrechte und der Religionsfreiheit. Zuvor hatte Leutheusser-Schnarrenberger im Bayerischen Rundfunk erklärt, derzeit werde eine gesetzliche Klarstellung im Familienrecht, beim Sorgerecht oder im Patientenrechtegesetz geprüft.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) rückte das Kindeswohl in den Mittelpunkt, schloss aber gleichzeitig die Beschneidungen von Jungen, solange der Arzt verantwortungsvoll handelt, nicht aus. Im Rahmen der Beratungen zu einer möglichen Gesetzesänderung werde man sich daher sehr intensiv mit Fragen wie der Betäubung "und weiterer dem Kindeswohl dienender Rahmenbedingungen" befassen müssen, sagte die Ministerin. Zugleich betonte sie, sie könne keiner Regelung zustimmen, die die weibliche Genitalverstümmelung nicht rechtssicher ausschließe.