Gericht: Religiöse Beschneidungen sind strafbar

Gericht: Religiöse Beschneidungen sind strafbar
Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar.

In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil sprach das Gericht einen Arzt, der einen Jungen beschnitten hatte, zwar frei. Dies jedoch nur mit der Begründung, dass der Arzt von der Strafbarkeit nichts gewusst habe und deshalb einem "Verbotsirrtum" unterlegen sei. Tatsächlich müssten Beschneidungen als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, urteilte das Landgericht. Über das Urteil hatte als erstes die "Financial Times Deutschland" berichtet.

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In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine Einwilligung der Eltern vorgelegen habe. Außerdem sei die Beschneidung eine "traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft".

Das Landgericht bestätigte den Freispruch, doch aus ganz anderen Gründen. Es verwies darauf, dass der Arzt geglaubt habe, er würde rechtmäßig handeln. Dies sei aufgrund der bisher unklaren Rechtssituation auch glaubhaft. Tatsächlich aber müssten Beschneidungen in einem solchen Fall als illegal betrachtet werden, da sie die körperliche Unversehrtheit des Kindes beeinträchtigten. Das Landgericht bestätigte, dass die Beschneidung in dem vorliegenden Fall medizinisch fachgerecht vorgenommen worden sei. Es wies außerdem darauf hin, dass Beschneidungen weiterhin legal seien, sofern sie medizinisch geboten seien, etwa aufgrund einer Vorhautverengung.

Zentralrat verlangt Rechtssicherheit

Der Zentralrat der Juden in Deutschland forderte mit Blick auf das Urteil den Bundestag als Gesetzgeber auf, Rechtssicherheit zu schaffen. Das Urteil stelle einen beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften dar, erklärte Zentralratspräsident Dieter Graumann. Die Rechtssprechung sei ein unerhörter und unsensibler Akt. In der jüdischen Religion sei die Beschneidung von neugeborenen Jungen ein fester Bestandteil und werde seit Jahrtausenden weltweit praktiziert.

Der Passauer Straftrechtler Holm Putzke sagte, das Urteil sei für andere Gerichte nicht bindend, "es dürfte allerdings eine Signalwirkung entfalten". Der Kölner Arzt habe noch einmal Glück gehabt, aber von jetzt an könne kein Mediziner mehr behaupten, er habe nicht gewusst, dass das verboten sei. Putzke, der die juristische Diskussion über Beschneidungen mit angestoßen hatte, erwartet nach dem Urteil eine Diskussion über die Frage, "wie viel religiös motivierte Gewalt gegen Kinder eine Gesellschaft zu tolerieren bereit ist".