Initiative für ein neues Bleiberecht für Ausländer

Initiative für ein neues Bleiberecht für Ausländer
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will im Juni eine Bundesratsinitiative für ein neues Bleiberecht für ausreisepflichtige Ausländer starten.

Nach Informationen der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "Die Welt" (Dienstagausgabe) macht Schünemann zur Voraussetzung, dass sie ihre Identität von sich aus freiwillig offen legen und sich für die Neubeschaffung verlorener Pässe einsetzen. Beides verhindert bislang häufig Abschiebungen. Zudem verlangt Schünemann dem Bericht zufolge den Abschluss einer "Integrationsvereinbarung" bei einer Ausländerbehörde mit dem Ziel, dass der Unterzeichner an einem Integrationskurs teilnimmt und seine Deutschkenntnisse verbessert.

"Im Sinne eines Forderns und Förderns heben wir die Bedeutung von Integrationsleistungen hervor und knüpfen diese an die Möglichkeit eines neuen Bleiberechts. Gleichzeitig wird das Problem von Identitätstäuschern und damit von Kettenduldungen entscheidend verringert", sagte Schünemann der Zeitung. Gemeint ist die Kettenduldung abgelehnter Asylbewerber, die ohne Arbeits- und Integrationsmöglichkeiten oft noch nach Jahren vor der Abschiebung stehen.

Schünemann will den Vorstoß für ein neues Bleiberecht auf der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern vorstellen, die am 30. Mai in Göhren/Lebbin in Mecklenburg-Vorpommern tagt. Wer seinen Pass nach vierjähriger Duldung vorlegt, soll nach dem Konzept des Ministers einen maximal zweijährigen "Abschiebeschutz" und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr auf Probe erhalten.

Dafür muss ein Ausländer nachweisen, dass er erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen und Sprachkompetenz erworben hat. Zugleich muss er mindestens ein Jahr seinen Lebensunterhalt vollständig selbst gesichert haben und es muss Gewähr dafür bestehen, dass er dies auch in Zukunft tut. Nach dem Probejahr und bei guter Integration können Ausländer dann auf dauerhaften Aufenthalt hoffen.

Mit seinem Vorstoß korrigiert Schünemann seinen bislang verfolgten Kurs, Flüchtlingen Integrationsleistungen erst nach einer Anerkennung beziehungsweise Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zuzugestehen. Schünemann spricht dabei selbst von einem "Paradigmenwechsel in der Ausländerpolitik".