Enttäuschung über Regierungsentwurf zu Patientenrechten

Enttäuschung über Regierungsentwurf zu Patientenrechten
Kunstfehler - und was dann? Die Bundesregierung bündelt Rechte und Pflichten in einem Gesetz und verspricht sich davon eine Stärkung der Patienten. Daran glauben die Opposition und Patientenvertreter nicht. Sie sehen die Beweispflicht bei den Ärzten.
23.05.2012
epd
Bettina Markmeyer

Patienten, die Opfer von Ärztefehlern geworden sind, sollen ihre Ansprüche besser durchsetzen können. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin den Entwurf für ein neues Patientenrechtegesetz auf den Weg. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) sprachen von einem guten und notwendigen Gesetz.

Nach Ansicht von Patientenorganisationen und Opposition gehen die Regelungen nicht weit genug. Denn es bleibt dabei, dass der Patient dem Arzt einen Fehler nachweisen muss. Er kann sich dafür aber mehr Hilfe holen als bisher. Die Krankenkassen werden verpflichtet, etwa medizinische Gutachten zu liefern. Bei einem groben Behandlungsfehler kommt der Arzt in die Beweispflicht. Er muss dann nachweisen, dass er den Fehler nicht begangen hat oder dass seine Behandlung den Gesundheitsschaden nicht verursacht hat. Ansonsten muss er für die Folgen aufkommen. In Einzelfällen haben die Gerichte schon bisher so entschieden.

Keine generelle Umkehr der Beweislast

Bahr sagte, eine generelle Umkehr der Beweislast komme nicht infrage und nütze den Patienten auch nicht. Er wolle in Deutschland keine amerikanischen Verhältnisse: "Wir brauchen keine Risikovermeidungs-, sondern eine Fehlervermeidungskultur." Ärzte müssten Risiken eingehen können, um Patienten zu helfen, betonte Bahr. Er lehnte, ebenso wie Leutheusser-Schnarrenberger, auch einen Härtefall-Fonds ab, den Patientenorganisationen fordern. Für einen Schaden müsse der Verursacher aufkommen, nicht die Gemeinschaft der Versicherten, sagte er.

Den Patienten könnte dennoch künftig helfen, dass sie das Recht erhalten, ihre Krankenakte einzusehen und Kopien zu verlangen. Sind Akten unvollständig, wird das zu Lasten der Behandler ausgelegt. Die Ärzte-Pflichten werden im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Dazu zählt auch ein umfassendes, verständliches Aufklärungsgespräch vor einer Behandlung. Der Arzt muss auch über die Kosten informieren, die die Kassen nicht übernehmen.

Kassen müssen binnen drei Wochen entscheiden

Gegenüber den Krankenkassen haben Versicherte künftig das Recht, sich etwa einen Rollstuhl oder ein Hörgerät selbst zu kaufen, wenn sich Entscheidungen zu lange hinziehen. Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden. Fordert sie ein medizinisches Gutachten an, sind es fünf Wochen.

Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Bahr rechnet damit, dass es insbesondere über die Beweispflichten bei Kunstfehlern noch Debatten geben wird. Der Deutsche Ärztetag begrüßte das Gesetz. Es sorge für mehr Transparenz und Rechtssicherheit, erklärte die Bundesärztekammer. Im Vordergrund müsse aber die Behandlung stehen und nicht ausufernde Dokumentationspflichten.

"Keine durchgreifenden Verbesserungen sichtbar"

Die Opposition reagierte kritisch. Die Bundesregierung habe lediglich bestehende Rechte in einem Gesetz zusammengefasst, erklärten die SPD-Bundestagsfraktion, die Grünen und die Linksfraktion einhellig. Die Koalition habe allzu großen Wert auf die Zustimmung der Ärzteschaft gelegt. Für Patienten seien keine durchgreifenden Verbesserungen zu erkennen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband sprach von einem enttäuschenden Entwurf. Zwar sei gut, dass nach jahrelangen Debatten überhaupt ein Patientenrechtegesetz auf den Weg gebracht worden sei, erklärte der Verbandsvorsitzende Rolf Rosenbrock. Doch bleibe es weit hinter den Erwartungen zurück.