Diakonie und Mitarbeitervertretung können sich nicht einigen

Diakonie und Mitarbeitervertretung können sich nicht einigen

Die Güteverhandlung zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMAV) der württembergischen Diakonie und dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist am Dienstag gescheitert. Beide Seiten erklärten vor dem Amtsgericht Stuttgart, dass sie keine Möglichkeit sähen, den Konflikt ohne richterlichen Beschluss zu lösen. Die AGMAV wehrt sich dagegen, dass sie an der Mitwirkung in der bundesweit tätigen Arbeitsrechtlichen Kommission ausgeschlossen worden ist. In dieser Kommission werden unter anderem Löhne und Gehälter der Mitarbeiter in der evangelischen Wohlfahrt ausgehandelt.

Die Arbeitsrechtliche Kommission ist Teil des sogenannten Dritten Weges von Kirche und Diakonie. Dieser Weg verbietet Streiks ebenso wie Aussperrungen. Strittige Fragen werden in von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzten Kommissionen verhandelt und gegebenenfalls durch einen Schlichter entschieden.

Die Bundesversammlung der Diakonie, die sogenannte Diakonische Konferenz, hatte im Juni 2010 jene Mitarbeitervertretungen von der Mitwirkung in der Arbeitsrechtlichen Kommission ausgeschlossen, die sich für die Abschaffung des Dritten Weges und die Einführung von Tarifverträgen ausgesprochen hatten. Ihr Verhalten wurde als Boykott gewertet.

Anträge der AGMAV "vollständig zurückgewiesen"

Vor dem Amtsgericht soll nun geklärt werden, ob die Diakonische Konferenz zu einem Ausschluss aus der Kommission berechtigt ist. Die zuständige Richterin zweifelte allerdings ihre Zuständigkeit an und stellte die Frage, ob es sich hier nicht um eine kirchenrechtliche Auseinandersetzung handle.

Das Diakonische Werk hatte schon vor dem Gerichtstermin auf den Spruch des unabhängigen Schlichters, Rechtsanwalt Gerd Kuhlmeyer, hingewiesen, der auf Vorschlag der Arbeitnehmerseite berufen worden sei. Dieser habe die Entscheidung der Diakonischen Konferenz bestätigt und die Anträge der AGMAV "vollständig zurückgewiesen".

Die Klage vor dem Amtsgericht Stuttgart ist nach Angaben der AGMAV rechtliches Neuland, weil zum ersten Mal ein weltliches Gericht angerufen worden sei, um die Zulässigkeit von Beschlüssen eines kirchlichen Gremiums zu überprüfen. Nachdem der Güteversuch gescheitert ist, soll nun am 15. Juni in Stuttgart ein Gerichtsbeschluss verkündet werden.