Streit zwischen Kirche und Bestatter um Bergen von Knochen

Aufgereihte Knochen
Julia Ballack
Mitarbeiter der Bestattungsfirma bargen auf dem Gelände die Gebeine von 200 bis 250 Menschen. (Symbolbild)
Nach Verkauf eines Pfarrhauses
Streit zwischen Kirche und Bestatter um Bergen von Knochen
Im rheinland-pfälzischen Kirf streiten katholische Kirche und ein Bestattungsunternehmen über die Kosten für das Bergen von Gebeinen von über 200 Toten. Die Kirche will nicht zahlen und bekam vor Gericht Recht.

Ein rheinland-pfälzisches Bestattungsunternehmen, das zahlreiche menschliche Knochen von einem Privatgrundgrundstück geborgen hat, bleibt vorerst auf den Kosten dafür sitzen. Wie das Amtsgericht Saarburg am Freitag mitteilte, wurde eine Klage gegen einen örtlichen katholischen Priester und dessen Gemeinde abgewiesen (AZ: 5b C 96/26). Der Umstand, dass das Gelände mit einem aufgelösten Friedhof einst der katholischen Kirche gehörte, führe nicht dazu, dass die Kirche zahlen müsse.

Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) über den ungewöhnlichen Rechtsstreit berichtet. In der Ortschaft Kirf im Landkreis Trier-Saarburg hatte die Kirche das ehemalige Pfarrhaus an einen Privatmann verkauft, der bei Bauarbeiten auf dem Grundstück auf eine große Zahl menschlicher Gebeine stieß. Diese stammten von einem früheren Friedhof. Nachdem der neue Eigentümer den Ortsbürgermeister verständigt hatte, kontaktierte dieser den örtlichen Priester. Dieser rief wiederum das Bestattungsunternehmen an und bat darum, sich um die Angelegenheit zu kümmern.

Mitarbeiter der Firma bargen daraufhin die Gebeine von 200 bis 250 Menschen, sammelten sie in vier Särgen und überführten diese in eine Leichenhalle. Dafür stellten sie der Kirche knapp 6.600 Euro in Rechnung, deren Zahlung die kirchlichen Stellen verweigerten. In dem anschließenden Rechtsstreit hatte die Kirche argumentiert, es seien keine konkreten Maßnahmen in Auftrag gegeben worden. "Die verbleibende Unsicherheit über eine verbindliche Beauftragung geht zulasten des Bestatters", urteilte das Amtsgericht.

Darüberhinaus sei die Kirche grundsätzlich nicht zuständig dafür gewesen, die Funde bergen oder umbetten zu lassen. Aus der einstigen kirchlichen Nutzung des Grundstücks lasse sich keine rechtliche Verpflichtung ableiten.

Bestatterin sieht Kirche in Verantwortung

Das Bistum Trier wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern. Die Bestatterin Ulla Kiefer sagte dem epd, die Kirche stehe nach ihrer persönlichen Überzeugung in der Verantwortung. Beim Verkauf des Grundstücks habe diese den Käufer nicht darüber informiert, dass der Garten des Pfarrhauses einst ein Friedhof gewesen sei.

 

Es komme immer wieder vor, dass irgendwo einzelne menschliche Knochen auftauchten und dann erneut bestattet würden, aber einen Fall mit einer solch großen Menge habe sie noch nie erlebt. Ob das Unternehmen Berufung gegen das Urteil einlegt, sei noch nicht entschieden.