Berlin (epd). Die Reform der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr ist beschlossene Sache. Nach der Zustimmung des Bundestags passierte der Gesetzentwurf der Regierungskoalition am Freitag auch den Bundesrat. Dort verfehlte ein Antrag mehrerer Länder, den Vermittlungsausschuss anzurufen, die nötige Mehrheit.
Während die Verabschiedung im Bundestag aufgrund der dortigen Mehrheitsverhältnisse außer Zweifel stand, galt der Ausgang im Bundesrat zunächst als offen. Der Gesetzentwurf wurde erst am Freitagmorgen auf die Tagesordnung gesetzt, nachdem die Länder einer Fristverkürzung zustimmten. Bund und Länder hatten bis einschließlich Donnerstag Gespräche über die Reform geführt, weil die Länder mehr Unterstützung für die Krankenhäuser verlangten.
Explizite Zustimmung des Bundesrats war nicht nötig
Das Vorhaben bedurfte zwar nicht der expliziten Zustimmung des Bundesrats. Dieser hätte aber den Vermittlungsausschuss anrufen können, um Verhandlungen mit dem Bundestag über Änderungen zu erzwingen. Das Gesetz wäre dann vorerst nicht in Kraft getreten.




