Urteil gegen Pforzheimer Prediger rechtskräftig

Symbolbild von Richter
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Erfolglos hatte der Pforzheimer Prediger Revision gegen das Urteil eingelegt.
Wegen Volksverhetzung
Urteil gegen Pforzheimer Prediger rechtskräftig
Weil er homosexuelle und queere Menschen verächtlich gemacht hat, wurde ein Pforzheimer Laienprediger wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 6.750 Euro verurteilt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.

Das Urteil gegen einen Pforzheimer Prediger wegen Volksverhetzung ist laut Oberlandesgericht Karlsruhe rechtskräftig. Die Revision des 34 Jahre alten österreichischen Staatsangehörigen wies das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss als unbegründet zurück. Die Überprüfung des vorinstanzlichen Urteils des Landgerichts Karlsruhe habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. (Az.: 1 QRs 340 SRs 134/26). Damit gilt der Mann als vorbestraft.

Das Landgericht hatte ihn wegen einer Predigt über homosexuelle und queere Menschen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt. Wegen des Inhalts der Predigt war der Angeklagte zunächst durch das Amtsgericht Pforzheim wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der Laienprediger hatte am 11. Juni 2023 in der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" in Pforzheim eine Predigt mit dem Titel "Gott hasst Menschen" gehalten, die im Internet gestreamt wurde und später abrufbar war.

Das Landgericht hielt fest, der Angeklagte habe in seiner Predigt homosexuelle und queere Menschen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und sie dadurch in ihrer Menschenwürde angegriffen.

Queere Menschen verächtlich gemacht

In seiner Predigt habe er "homosexuelle Menschen und andere Geschlechter mit weggeworfenem Müll verglichen" und letztlich damit gleichgesetzt.
Auch mit der Aussage, diese Menschen hätten "den Tod verdient und sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden", habe er sie als minderwertig, verachtenswert und lebensunwürdig dargestellt. Dies erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Seit 2023 wird die Gruppierung, die nicht dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland angehört, vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet. Auf ihrer Homepage findet sich weiterhin eine Erklärung, in der es heißt: "Wir glauben, dass Homosexualität Sünde und eine Schande ist, die Gott mit der Todesstrafe ahndet." Die Gruppierung ist ein Ableger der in den USA ansässigen "Faithful Word Baptist Church". Mittlerweile bezeichnet sich die Gruppierung als "FWBC Seelengewinnen".