Elterngeld: Verbände fordern höhere Grenzbeträge

Vater mit Baby im Kinderwagen
epd-bild/Simon Malik/privat
Familien-Verbände sind der Meinung, dass statt Elterngeld-Kürzungen vielmehr eine Anhebung der Minimal- und Maximalbeträge notwendig wäre.
Welt-Tag der Familie
Elterngeld: Verbände fordern höhere Grenzbeträge
Die Einsparungen im Haushalt der Regierung könnten Berichten zufolge auch das Elterngeld treffen. Verbände warnen vor Kürzungen. Sie finden, dass nach fast 20 Jahren eher eine Anhebung der Minimal- und Maximalbeträge notwendig wäre.

Familien- und Sozialverbände haben vor Kürzungen beim Elterngeld gewarnt und stattdessen einen Inflationsausgleich bei der Leistung gefordert. Seit der Einführung im Jahr 2007 seien der Mindestbetrag von 300 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 Euro nicht angepasst worden, heißt es in einer Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen.

Ohne eine Anpassung verliere das Elterngeld angesichts steigender Lebenshaltungskosten zunehmend an Wirksamkeit, warnen die Verbände.
Nach ihrer Rechnung müsste die Untergrenze auf 423 Euro, die Obergrenze auf 2.535 Euro steigen. Der Arbeitsgemeinschaft gehören unter anderem der Deutsche Familienverband sowie der evangelische und katholische Familienverband an.

Medienberichten zufolge plant Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) wegen der notwendigen Einsparungen im Haushalt Änderungen beim Elterngeld. Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) wandte sich gegen Kürzungen. In Zeiten sinkender Geburtenraten und fehlender Betreuungsplätze brauchten Familien Verlässlichkeit und finanzielle Sicherheit statt neuer Kürzungsdebatten, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag).

Um bei den Kosten für das Elterngeld zu sparen, hatte die Ampel-Koalition die Einkommensgrenze, bis zu der die Leistung beansprucht werden kann, gesenkt. Seit 1. April 2025 liegt diese Grenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von 175.000 Euro. Eltern, die mehr verdienen, bekommen die Leistung nicht. An der Leistung selbst wurde nichts geändert. Mütter oder Väter in Elternzeit bekommen in der Regel 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt für mindestens 12 Monate, für 14 Monate, wenn jeder Elternteil mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt.