Dresden (epd). Die Veranstalter des Christopher Street Days (CSD) in Dresden wollen gegen die Aberkennung des Status als politische Versammlung juristisch vorgehen. Wie der Verein CSD Dresden am Mittwoch mitteilte, legte er Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid der Landeshauptstadt Dresden ein. Zugleich sei beim Verwaltungsgericht Dresden ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt worden.
Damit soll erreicht werden, dass die Stadt den gesamten 33. Christopher Street Day in Dresden vorläufig als Versammlung behandelt. Hintergrund ist ein Bescheid der Landesdirektion Sachsen, der dem CSD-Straßenfest in Dresden den Status als politische Versammlung aberkennt. Die Veranstalter müssten daher die Kosten für Sicherheit und Organisation selbst tragen.
Behörde betont Straßenfestcharakter
Die Behörde argumentierte, dass das vom 4. bis 6. Juni geplante Straßenfest mit Bühnenprogramm „überwiegend den Charakter eines öffentlichen Festes mit kulturellen Elementen“ habe. Lediglich der CSD-Umzug am 6. Juni wurde als Versammlung eingestuft.
Der CSD in Dresden verbindet laut den Veranstaltern seit Jahren Demonstration, Kundgebung, künstlerische Beiträge und öffentliche Diskussion zu einem „einheitlichen Ausdruck politischer Meinungsbildung im öffentlichen Raum“. Eine künstliche Trennung oder Umdeutung einzelner Bestandteile verändere den Charakter der Versammlung.
Vorstand Ronald Zenker erklärte, der CSD Dresden sehe in dem Verfahren „eine grundsätzliche Bedeutung über den Einzelfall hinaus“. Die Entscheidung werde „Signalwirkung für CSDs und andere Versammlungen im gesamten Bundesgebiet haben“.




