Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) legt als erste Landeskirche in Deutschland ein konkretes Datum fest, um neue Pfarrerinnen und Pfarrer ausschließlich privatrechtlich anzustellen. Neueinstellungen soll es ab 2029 nur noch im Angestelltenverhältnis geben. Die Landessynode hat auf ihrer Frühjahrssynode im nordhessischen Hofgeismar, nach umfangreicher Diskussion mehrheitlich dafür gestimmt.
Das Hauptargument für den Systemwechsel seien die langfristigen finanziellen Folgen öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse. Diese bänden die Landeskirche häufig über 60 bis 70 Jahre an Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen, sagte die Vizepräsidentin der Synode Katharina Apel. "Mit jedem neuen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis verlagern wir finanzielle Verpflichtungen in die Zukunft."
Voraussetzung für die Umstellung sei, dass bis 2029 ein rechtssicherer arbeitsrechtlicher Rahmen auf Ebene der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geschaffen werde. Dann würde die EKKW langfristig aus neuen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen im Pfarrdienst aussteigen. Bestehende Dienstverhältnisse blieben davon unberührt.
Inhaltliche Neuausrichtung des Pfarrberufs
Zugleich sei die Umstellung Teil einer inhaltlichen Neuausrichtung des Pfarrberufs. Künftig sollen Pfarrerinnen und Pfarrer stärker in multiprofessionellen Teams arbeiten und weniger durch einen besonderen Status hervorgehoben sein. Das Angestelltenverhältnis eröffne für vielfältigere Berufsbiografien weite Räume, sagte Prälat Burkhard zur Nieden.
"Ein zeitweiser Ausstieg aus dem Pfarrdienst oder eine Rückkehr sind bei privatrechtlicher Anstellung leicht möglich." Dies in Kombination mit dem Einsatz von multiprofessionellen Teams und familienfreundlichen Arbeitszeiten schaffe Voraussetzungen dafür, auch künftig qualifiziertes Personal für den Pfarrberuf zu gewinnen.
Andere Landeskirchen könnten bald folgen
Die Reform ist eingebettet in einen breiteren Diskussionsprozess innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Kirchenkonferenz hatte im Dezember 2025 beschlossen, ein rechtssicheres Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Dienstverhältnissen weiterzuentwickeln. Einheitliche arbeitsrechtliche Regelungen für angestellte Pfarrerinnen und Pfarrer würden derzeit erarbeitet.
Sollte der notwendige arbeitsrechtliche Rahmen bis 2029 nicht vorliegen, könnte sich die Umsetzung in der EKKW verschieben. Prälat zur Nieden geht allerdings davon aus, dass andere Landeskirchen bald mit gleichen Entscheidungen folgen werden. Die Pfarrvertretung und die Landeskirchliche Mitarbeitendenvertretung sähen die Entwicklungen kritisch, gäben dennoch ihr Einverständnis, sagte er. Neben weiteren Synodalen, die unterschiedliche Sichtweisen auf die Pläne hatten, äußerte sich die Theologiestudentin Paula Mainz: "Die Verunsicherung bei Studierenden ist unfassbar hoch, die Stimmung ist richtig schlecht."
Auch EKiR will Verbeamtungen abschaffen
Deutschlandweit wird derzeit allgemein diskutiert, ob Pfarrerinnen und Pfarrer weiterhin Beamte sein sollen. Als erste Landeskirche hatte die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) bereits auf der Landessynode 2025 einen Grundsatzbeschluss getroffen, der vorsieht, Verbeamtungen von Pfarrpersonen abzuschaffen. Ein konkreter Zeitplan liege aber derzeit noch nicht vor, da die rheinische Kirche die EKD-weite Entwicklung in den Gliedkirchen abwarten wolle, sagte Pressesprecher Ekkehard Rüger dem Evangelischen Pressedienst (epd).
"Ein Hintergrund ist, dass Insellösungen zumindest die Gefahr bergen, dass es zu größeren Problemen mit Abwanderung beziehungsweise Abwerbung kommen könnte." Alle Pfarrer künftig privatrechtlich anzustellen, sieht Eckehard Möller, Vorsitzender des Pfarrverbands in Deutschland, kritisch. Ob die Kirche dadurch Geld sparen könnte, sei bislang nicht nachzuweisen. Zudem seien verschiedene Fragen, etwa rund um Arbeitsrecht, Feiertagsarbeit, Präsenzpflicht und Wohnen im Pfarrhaus, noch nicht durchdacht. Möller warnt vor "Schnellschüssen".




