Trier (epd). Das Bistum Trier hat im Jahr 2025 Betroffenen von sexuellem Missbrauch insgesamt 781.000 Euro in Anerkennung ihres Leids gezahlt. Damit habe der Bischöfliche Stuhl seit 2010 materielle Anerkennungen in Höhe von rund 4,5 Millionen gezahlt, heißt es im am Montag veröffentlichten vierten Jahresbericht zu Prävention, Intervention und Aufarbeitung im Bistum. Die erstatteten Therapiekosten lagen im vergangenen Jahr bei etwa 28.000 Euro. Seit 2010 seien in diesem Bereich somit Kosten in Höhe von rund 210.000 Euro entstanden.
Im vergangenen Jahr gingen dem Bericht zufolge insgesamt neun Beschuldigungen gegen lebende Menschen ein. Dabei habe es sich um zwei Pfarrer, einen Ordensgeistlichen, einen pastoralen Mitarbeiter, einen minderjährigen Ehrenamtlichen, eine Pflegekraft, einen Erzieher, eine Lehrkraft, die kein Bistumsarbeiter ist, und einen Erwachsenen ohne kirchlichen Bezug gehandelt. Vier Beschuldigungen bezogen sich demnach auf Berührung über den Kleidern, eine auf sexuelle Nötigung, drei auf sonstiges oder waren ohne Angabe und eine war nicht substanziell. Es seien drei Erstanträge auf Anerkennung des Leids eingereicht worden.
Zwei verstorbene Kleriker erstmals gemeldet
Insgesamt sechs Meldungen gingen den Angaben zufolge im Jahr 2025 aufgrund sexualisierter Gewalt durch verstorbene Kleriker ein. In zwei Fällen sei es um Erstmeldungen gegangen, in drei Fällen um Folgemeldungen und in einem Fall hätte dies nicht geklärt werden können. Alle Delikte seien im vergangenen Jahrhundert verübt worden. Drei Fälle betrafen demnach genitale und/oder anale Penetration, einer Berührung unter den Kleidern und zwei sonstiges oder waren ohne konkrete Angabe. Es seien vier Erstanträge auf Anerkennung des Leides eingereicht worden.
Die noch laufende wissenschaftliche Untersuchung hat für das Bistum Trier zwischen 1946 und 2021 bisher insgesamt 246 Beschuldigte und 734 betroffene Kinder und Jugendliche identifiziert.



