Borkum, Hannover (epd). Der niederländische Gaskonzern One-Dyas darf im deutschen Sektor der Nordsee nach Erdgas bohren. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am 27. Januar den Antrag der Stadt Borkum und der Inselgemeinde Juist auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt (Az. 7 MS 53/25), wie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie am Freitag in Hannover mitteilte. Damit kann der Planfeststellungsbeschluss sofort vollzogen werden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Bereits am 13. August 2024 hatte das Landesamt One-Dyas erlaubt, von einer im niederländischen Teil der Nordsee stehenden Bohrinsel aus auch auf deutscher Seite Bohrungen niederzubringen und Erdgas zu fördern. Die Bohrungen sollen 1.500 Meter unter dem Meeresboden in das deutsche Hoheitsgebiet eintreten und schräg abfallend bis in eine Tiefe von bis zu 4.000 Metern reichen, um von dort Erdgas zu fördern.
Inseln warnen vor Erdbeben
Dem Landesamt zufolge hat das OVG festgestellt, dass die Gegner der Bohrungen keine Umstände genannt haben, „aufgrund derer von einer voraussichtlichen Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses auszugehen wäre“. Beide Kommunen hatten vor möglichen Erdbeben und Bodenabsenkungen gewarnt. Diese Gefahren seien nach Ansicht der Inseln im bisherigen Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden. Diese Behauptung habe das Gericht als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet.
Zwischenzeitlich hat das Landesamt die ersten Bohrungen auf deutschem Gebiet zugelassen. Für den Beginn der tatsächlichen Förderung des Erdgases sei allerdings noch ein weiterer Sonderbetriebsplan erforderlich.
Wirtschaftsminister begrüßt Richterspruch
Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne (SPD) begrüßte den Spruch des OVG. Das Gericht und die Behörden hätten unterschiedliche Rechtsgüter abgewogen und „eine verantwortungsvolle Entscheidung getroffen“. Der Schutz von Umwelt und Inseln habe oberste Priorität und werde streng überwacht.


