Gottesbezug in Verfassung aufnehmen?

Symbole für Islam, Christentum und Judentum auf einer Tafel
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Symbole für Islam, Christentum und Judentum - Der Gottestbezug in der Verfassung solle religionsunabhängig sein, so Juristen.
Saarländische Verfassungsänderung
Gottesbezug in Verfassung aufnehmen?
Der saarländische Landtag debattiert zurzeit über Verfassungsänderungen. Dabei geht es auch um eine neue Präambel. Ob diese einen Gottesbezug erhält, ist eines der Themen.

Der Präsident des saarländischen Verfassungsgerichtshofs, Roland Rixecker, wirbt für einen Gottesbezug in einer neuen Präambel der saarländischen Verfassung.

"Verantwortung vor Gott und den Menschen ist kein religiöses Bekenntnis", betonte er am Donnerstag in einer Anhörung im Landtag in Saarbrücken. Der Bezug mache vielmehr deutlich, dass man sich für sein Handeln gegenüber jemandem zu verantworten habe.

In der Verfassung sei bereits die Verantwortung für die Schöpfung enthalten, sagte Rixecker. "Ich fände es ganz gut, wenn ihr Schöpfer nicht außer Acht gelassen werden würde."

Es geht um Demut und Fehlbarkeit

Auch der Staatsrechtler Christoph Gröpl plädierte für einen Gottesbezug. Dabei gehe es nicht automatisch um den christlichen Gott, sondern um den Bezug auf ein transzendentales Wesen, sagte der Professor der Universität des Saarlandes. Dadurch könnten Demut und die Fehlbarkeit des Menschen zum Ausdruck gebracht werden. "Wir können eben nicht alles und machen Fehler", betonte er.

Die saarländische Verfassung hat seit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland in den 50er Jahren keine eigene Präambel mehr. Der bisherige Entwurf von SPD-Regierungsfraktion und CDU-Oppositionsfraktion sieht keinen Gottesbezug vor. Am Donnerstag hatten Christen, Juden und Muslime im Saarland einen gemeinsamen Vorschlag in die Debatte eingebracht.

 

Beratung über mehrere Verfassungsänderungen

Der Landtag des Saarlandes berät zurzeit neben dem Hinzufügen einer Präambel über weitere Verfassungsänderungen. Künftig soll sie etwa das Eintreten gegen Antisemitismus (Anti-Antisemitismus-Klausel) und Antiziganismus (Anti-Antiziganismus-Klausel) enthalten. Auch ist eine Stärkung des Verfassungsgerichtshofs vorgesehen.