Düsseldorfer Gericht: Syrer dürfen abgeschoben werden

Düsseldorfer Gericht: Syrer dürfen abgeschoben werden

Düsseldorf (epd). Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Eilanträge von zwei Syrern gegen ihre Abschiebung in ihr Heimatland abgelehnt. Rückkehrern nach Syrien drohten dort keine relevanten Gefahren mehr, teilte das Gericht am Mittwoch in Düsseldorf mit (AZ: 17 L 3613/25.A und 17 L 3620/25.A). In den Heimatregionen der beiden Männer, den Provinzen Damaskus und Latakia, sei das Ausmaß willkürlicher Gewalt nicht derart hoch, dass sie allein aufgrund ihrer Anwesenheit dort einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt wären.

Ebenso wenig drohe Syrern bei Rückkehr nach Syrien eine Verelendung, hieß es in den Beschlüssen des Gerichts. Es sei keine allgemeine Notlage erkennbar. Rückkehrer könnten zudem Hilfeleistungen in Anspruch nehmen. Abschiebungsschutz könne deshalb nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden. Die beiden Syrer hatten nach Angaben des Gerichts zuvor bereits in Österreich erfolglos versucht, Flüchtlingsschutz zu erlangen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.