Gießen, Wetzlar (epd). Die Sparkasse Wetzlar ist nach einem Gerichtsurteil verpflichtet, für den Bezirksverband Mittelhessen der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) ein Girokonto zu eröffnen und zu führen. Die Sparkasse sei als Anstalt des öffentlichen Rechts im Bereich staatlicher Daseinsvorsorge tätig und unterliege damit auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz, teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Montag mit (AZ: 8 K 2257/23.GI).
Laut Gericht lehnte die Sparkasse im September 2023 den Antrag des Bezirksverbands der Partei „Die Heimat“ auf Eröffnung eines Girokontos ab. Sie begründete es unter anderem mit „wichtigen Gründen des Einzelfalls“, da sich aus einem Verfassungsschutzbericht ergebe, dass die Partei „Die Heimat“ - dort unter dem Namen NPD - als verfassungsfeindlich einzustufen sei.
Berufung zugelassen
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen legte in ihrer Entscheidung vom Montag unter anderem dar, dass die Sparkasse Wetzlar bereits für Gruppierungen anderer politischer Parteien Girokonten eröffnet habe. Sie könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Partei „Die Heimat“ die Nachfolgeorganisation der NPD sei und verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Das Bundesverfassungsgericht habe die NPD nicht verboten.
Für solche als verfassungsfeindlich bezeichnete Parteien komme als Sanktionsmöglichkeit der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung in Betracht. Ansonsten bleibe es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber bei dem Grundsatz, dass ein weiteres Einschreiten der Exekutive, welches den Bestand einer politischen Partei betreffe, nach derzeitiger Rechtslage ausgeschlossen sei.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat die Berufung zugelassen. Die Beteiligten können gegen dieses Urteil binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.



