Bonn (epd). In der Diskussion über die Verbesserung der Wehrhaftigkeit der Bundeswehr sollte die Bundesregierung nach Auffassung der katholischen Bischöfe am Prinzip eines freiwilligen Wehrdienstes festhalten. Pflichtdienste und in besonderer Weise der Wehrdienst stellten schwere Eingriffe in die verfassungsmäßigen persönlichen Freiheitsrechte dar, die in hohem Maße begründet werden müssten, heißt es in einer Erklärung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, die am Montag in Bonn veröffentlicht wurde.
Die Bischöfe befürworten das Vorgehen der Bundesregierung, eine Wehrpflicht erst wieder einzuführen, wenn nicht genügend freiwillige Wehrdienstleistende rekrutiert werden können. Dabei müssten aber Fragen der Generationen- und Geschlechtergerechtigkeit diskutiert werden. Denn die Perspektiven junger Menschen würden in der Debatte derzeit nicht ausreichend berücksichtigt, mahnen die Bischöfe. Junge Menschen trügen die Hauptlast und seien zudem mit der Aufrechterhaltung des Sozialsystems und den Folgen des Klimawandels konfrontiert.
Die Bischöfe fordern, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ungeschmälert erhalten bleibt. Zudem warnen sie davor, das Thema Sicherheit infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine rein militärisch zu denken.
Ende August hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wehrdienstes im Kabinett verabschiedet. Dieser sieht vor, dass volljährige junge Menschen künftig einen Fragebogen zu ihrer Dienstbereitschaft in der Bundeswehr erhalten. Der neue Wehrdienst basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht ist derzeit nicht geplant, bleibt jedoch als Option bestehen, falls sich nicht genügend Freiwillige melden.