Berlin (epd). Die Bundesländer legen ihre Forderung nach einem Rauchverbot im Auto im Beisein von Kindern und Schwangeren zum zweiten Mal auf Wiedervorlage im Bundestag. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf, der eine entsprechende Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes vorsieht. Die Länder schlagen Bußgelder in Höhe von 500 bis 3.000 Euro vor, um solch ein Verbot bei Verstoß zu ahnden.
Der Bundesrat hatte solch ein Verbot bereits 2019 und 2022 über in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwürfe angeregt. Eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes müsste dort beschlossen werden. Das Bundesparlament traf allerdings keine Entscheidung. Mit jeder Bundestagswahl „verfallen“ in das Parlament eingebrachte Entwürfe, weshalb die Länder sie erneut beschließen müssen, wenn sie wollen, dass der Bundestag sich damit beschäftigt.
Die Wiedervorlage des Rauchverbots im Auto, wenn Kinder oder Schwangere dabei sind, hatten Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen beantragt. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte zuvor erklärt, gerade in geschlossenen Räumen seien Schwangere und Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Angesichts einer Vielzahl von Krebserkrankungen durch das Rauchen könne beim Thema Nichtraucherschutz nicht weiter auf Freiwilligkeit gesetzt werden.