BGH bestätigt Urteil gegen sächsische Corona-Ärztin

BGH bestätigt Urteil gegen sächsische Corona-Ärztin

Leipzig, Karlsruhe (epd). Das Urteil gegen eine sächsische Hausärztin, die in der Corona-Zeit gewerbsmäßig Gefälligkeitsatteste ausgestellt hatte, ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf weitgehend eine Revision der Angeklagten gegen das Urteil, wie der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Dresdner Landgericht hatte im Juni 2024 eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verhängt. (5 StR 130/25 und 15 KLs 734 Js 35923121)

Der Ärztin waren das Ausstellen und der Verkauf falscher Gesundheitszeugnisse während der Corona-Pandemie in mehr als 1.000 Fällen vorgeworfen worden. Die Atteste legten eine Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen sowie von Corona-Tests und Impfungen fest. Dazu erstellte die Hausärztin bis Anfang 2022 die Bescheinigungen ohne vorherige medizinische Untersuchung nach entsprechender Vorbestellung am heimischen Computer und nahm diese zu mehreren Sammelterminen in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg mit.

Wie der Leipziger Senat des Bundesgerichtshofes mitteilte, hat die Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler ergeben. Die Entscheidung des Landgerichts sei damit rechtskräftig. Nach dem Prozess war die Verurteilte erst einmal unter strengen Auflagen auf freiem Fuß. Zuvor saß sie bereits gut ein Jahr und vier Monate in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Dresden hatte der Angeklagten für die Dauer von drei Jahren die Ausübung des ärztlichen Berufes untersagt. Zudem soll sie laut Urteil mehr als 47.000 Euro zurückzahlen.