Frankfurt a.M. (epd). Die Versuche der Stadt Frankfurt am Main, eine für Samstag geplante pro-palästinensische Demonstration zu verbieten, sind erfolglos geblieben. Nach dem Verwaltungsgericht Frankfurt erklärte am Freitag auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel das ausgesprochene Verbot der Demo „United4Gaza - Stoppt den Völkermord jetzt!“ für unzulässig (AZ: 8 B 1859/25). Aus der Gefahrenprognose der Polizei lasse sich „nicht entnehmen, dass durch die geplante Versammlung Grundrechte Dritter oder andere Rechtsgüter mit Verfassungsrang unmittelbar gefährdet seien“, heißt es in der unanfechtbaren Entscheidung.
Die Stadt hatte am Mittwoch ein Verbot der „potenziell antisemitischen Versammlung“ ausgesprochen. Drei Privatpersonen hatten für Samstag einen Demonstrationszug mit bis zu 5.000 Menschen durch die Innenstadt angemeldet. Die Stadt begründete den Schritt unter anderem mit der aktuell „äußerst angespannten Stimmung zwischen pro-palästinensischen und pro-israelischen Aktivistinnen und Aktivisten sowie einer möglichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch eine Eskalationsspirale“.
Bereits das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte festgestellt, dass das Verbot „nicht im Ansatz gerechtfertigt“ sei (AZ: 5 L 4151/25.F). „Eine Bewertung von Meinungen, die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt werden, steht staatlichen Stellen nicht zu“, hieß es in der Entscheidung zu dem Eilantrag der Veranstalter.
Die evangelische und die katholische Kirche in Frankfurt äußerten in einer gemeinsamen Stellungnahme am Freitag die Sorge, dass es auf der Demonstration zu antisemitischen Vorfällen kommen könnte. Man erwarte von den Verantwortlichen, dass sie keine antisemitischen Parolen, Symbole oder Gewalt tolerierten.